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Homeoffice-Pauschale 2026: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € — lohnt sich das?

6 € pro Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage im Jahr. Klingt gut — wirkt aber nur, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen. Wann sich die Pauschale rechnet und wann die Fahrt ins Büro mehr bringt.

Redaktion BruttoNettoCalculator
5 Min. Lesezeit
Ratgeber
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Homeoffice-Pauschale 2026: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € — lohnt sich das?
Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 unverändert 6 € pro Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten — maximal 210 Tage im Jahr, also höchstens 1.260 €. Ein abgetrenntes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich; Küchentisch und Arbeitsecke genügen. Steuerlich wirkt die Pauschale allerdings erst, soweit alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Betrag pro Tag
6 €
Maximale Tage
210 pro Kalenderjahr
Höchstbetrag
1.260 € im Jahr
Arbeitszimmer nötig?
Nein
Wirkt ab
Werbungskosten über 1.230 €
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG

Die Homeoffice-Pauschale ist eine der beliebtesten Positionen in der Steuererklärung — und eine der am häufigsten falsch eingeschätzten. 1.260 € klingen nach einer ordentlichen Erstattung. Tatsächlich bekommen viele Arbeitnehmer davon keinen einzigen Euro zusätzlich. Warum das so ist und wann sich die Pauschale wirklich rechnet.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Eckdaten sind gegenüber den Vorjahren unverändert:

MerkmalRegelung 2026
Betrag je Tag6 €
Höchstzahl an Tagen210 pro Kalenderjahr
Jahreshöchstbetrag1.260 €
Separates Arbeitszimmernicht erforderlich
Gilt fürArbeitnehmer und Selbstständige

Seit der Verstetigung im Jahressteuergesetz ist die Pauschale dauerhaft im Gesetz verankert (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Sie ist kein Corona-Sonderrecht mehr, sondern reguläre Rechtslage.

Wann gilt ein Tag als Homeoffice-Tag?

Voraussetzung ist, dass Sie an diesem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet haben — also mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit. Ein Tag, an dem Sie morgens zwei Stunden im Homeoffice arbeiten und danach ins Büro fahren, zählt nicht.

Ausnahme: Steht Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung — typisch für Lehrkräfte oder manche Außendienstler — dürfen Sie die Pauschale auch dann ansetzen, wenn Sie an dem Tag zusätzlich auswärts tätig waren.

Die 1.230-Euro-Falle

Das ist der entscheidende Punkt, den die meisten Ratgeber unterschlagen: Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € als Werbungskosten — ohne Beleg, ohne Antrag. Ihre echten Werbungskosten wirken sich nur aus, soweit sie darüber hinausgehen.

Homeoffice-TagePauschaleÜber dem Pauschbetrag von 1.230 €?
60 Tage360 €nein
100 Tage600 €nein
150 Tage900 €nein
205 Tage1.230 €gerade nicht
210 Tage1.260 €ja — um 30 €

Die Homeoffice-Pauschale allein bringt also praktisch nie etwas. Selbst wer das ganze Jahr zu Hause arbeitet, übersteigt den Pauschbetrag um lächerliche 30 €.

Sie wirkt nur in Kombination mit anderen Werbungskosten:

  • Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Schreibtischstuhl, Fachliteratur),
  • Fortbildungskosten,
  • Bewerbungskosten,
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften,
  • Kontoführungsgebühren (16 € pauschal),
  • Fahrten zur Arbeit an den übrigen Tagen — siehe unten.

Wer 120 Homeoffice-Tage (720 €), einen neuen Laptop (600 €) und einen Gewerkschaftsbeitrag (250 €) hat, kommt auf 1.570 € — davon wirken 340 € über dem Pauschbetrag. Bei 30 % Grenzsteuersatz sind das etwa 102 € Erstattung. Was in Ihrem Fall herauskommt, rechnet der Steuerrückerstattung-Rechner durch.

Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale — was bringt mehr?

Für denselben Tag geht nur eines von beidem. Die Rechnung ist einfach:

  • Homeoffice-Tag: 6,00 € pauschal
  • Bürotag: Entfernungskilometer × 0,38 € (seit 2026 ab dem ersten Kilometer)

Der Kipppunkt liegt bei rund 16 Kilometern einfacher Entfernung: 16 km × 0,38 € = 6,08 €. Wer weiter pendelt, fährt steuerlich mit dem Bürotag besser. Wer näher wohnt, gewinnt mit dem Homeoffice-Tag.

Einfache EntfernungBürotag (0,38 €/km)Homeoffice-Tagbesser
5 km1,90 €6,00 €Homeoffice
10 km3,80 €6,00 €Homeoffice
16 km6,08 €6,00 €etwa gleich
25 km9,50 €6,00 €Büro
40 km15,20 €6,00 €Büro

Praktisch heißt das: Sie tragen für jeden Tag den tatsächlichen Sachverhalt ein — die Finanzverwaltung erwartet keine Optimierung, sondern die Wahrheit. Die Tabelle hilft aber bei der Frage, ob sich ein zusätzlicher Bürotag steuerlich überhaupt lohnt. Mehr zur neuen Kilometerregel im Beitrag zur Pendlerpauschale 2026.

Häusliches Arbeitszimmer — die größere Alternative

Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, haben Sie zwei bessere Optionen als die Tagespauschale:

  1. Jahrespauschale von 1.260 € — ohne Einzelnachweis, ohne Tageszählung.
  2. Tatsächliche Kosten — anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Renovierung. Hier ist nach oben keine Grenze gesetzt, aber der Nachweisaufwand ist hoch.

Voraussetzung ist ein abgetrennter, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht dafür nicht — dafür gibt es ja gerade die Tagespauschale. Typische Fälle für den Mittelpunkt: Vollzeit-Remote-Beschäftigte ohne Büroarbeitsplatz, Selbstständige mit reiner Heimtätigkeit.

Was Sie 2026 nachweisen müssen

Die Finanzämter prüfen die Homeoffice-Tage inzwischen genauer. Sicher sind Sie mit:

  • einem laufend geführten Kalender mit Homeoffice-, Büro-, Urlaubs- und Krankheitstagen,
  • einer Bestätigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Regelung (formlos genügt),
  • Konsistenz zur Pendlerpauschale: Homeoffice-Tage plus Bürotage plus Urlaub plus Krankheit sollten die Arbeitstage des Jahres nicht übersteigen.

Genau diese Konsistenzprüfung ist der häufigste Anlass für Rückfragen. Wer 210 Homeoffice-Tage und 220 Fahrten zur Arbeit ansetzt, bekommt Post vom Finanzamt.

Kurz zusammengefasst

  1. 6 € pro Tag, max. 210 Tage, max. 1.260 € — unverändert 2026.
  2. Kein separates Arbeitszimmer nötig.
  3. Allein bringt die Pauschale fast nie etwas — der Pauschbetrag von 1.230 € frisst sie auf.
  4. Erst zusammen mit anderen Werbungskosten wird sie wirksam.
  5. Ab 16 km Arbeitsweg ist ein Bürotag steuerlich günstiger als ein Homeoffice-Tag.
  6. Ist das Arbeitszimmer Ihr Tätigkeitsmittelpunkt, prüfen Sie die Jahrespauschale oder die tatsächlichen Kosten.
#Homeoffice#Werbungskosten#Steuererklärung#Arbeitszimmer#Pendlerpauschale

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?+

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 unverändert 6 € pro Tag für maximal 210 Tage im Kalenderjahr. Der Jahreshöchstbetrag liegt damit bei 1.260 €.

?Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?+

Nein. Die Tagespauschale steht Ihnen auch zu, wenn Sie am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer arbeiten. Ein abgetrennter Raum ist nur für die Jahrespauschale von 1.260 € oder den Ansatz tatsächlicher Kosten erforderlich.

?Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale überhaupt?+

Allein meist nicht. Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag; selbst 210 Homeoffice-Tage übersteigen diesen nur um 30 €. Wirksam wird die Pauschale erst zusammen mit weiteren Werbungskosten wie Arbeitsmitteln, Fortbildung oder Fahrtkosten.

?Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?+

Nicht für denselben Tag. Sie setzen pro Tag entweder 6 € Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale von 0,38 €/km an. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

?Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Fahrt ins Büro steuerlich mehr?+

Ab rund 16 Kilometern einfacher Entfernung. 16 km × 0,38 € ergeben 6,08 € und übersteigen damit die 6 € Homeoffice-Pauschale. Bei kürzeren Wegen bringt der Homeoffice-Tag steuerlich mehr.

?Wie weise ich meine Homeoffice-Tage nach?+

Am besten mit einem laufend geführten Kalender, in dem Homeoffice-, Büro-, Urlaubs- und Krankheitstage vermerkt sind, ergänzt um eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers. Wichtig ist, dass die Summe aller Tage zu den Arbeitstagen des Jahres passt.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 22. August 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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