Die Entfernungspauschale ist für viele Arbeitnehmer der größte Einzelposten in der Steuererklärung. Zum 1. Januar 2026 hat sich ihre Berechnung geändert — und zwar zugunsten genau der Gruppe, die bisher am schlechtesten wegkam: Pendler mit kurzem Arbeitsweg.
Was sich 2026 konkret geändert hat
Bis einschließlich 2025 galt eine Staffelung: 30 Cent für die ersten 20 Entfernungskilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Diese Zweiteilung ist entfallen.
| Zeitraum | 1.–20. Kilometer | ab 21. Kilometer |
|---|---|---|
| bis 31.12.2025 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab 01.01.2026 | 0,38 € | 0,38 € |
Rechtsgrundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Die Änderung steht in § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG. Für den Bund bedeutet sie eine Steuermindereinnahme von rund 1,1 Mrd. € im Jahr 2026 und 1,9 Mrd. € ab 2027.
Wie viel bringt die Erhöhung konkret?
Der Mehrbetrag entsteht ausschließlich auf den ersten 20 Kilometern — dort steigt der Satz um 8 Cent. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich:
| Entfernung (einfach) | Pauschale 2026 | Pauschale 2025 | Mehrbetrag |
|---|---|---|---|
| 10 km | 836,00 € | 660,00 € | +176,00 € |
| 15 km | 1.254,00 € | 990,00 € | +264,00 € |
| 20 km | 1.672,00 € | 1.320,00 € | +352,00 € |
| 30 km | 2.508,00 € | 2.156,00 € | +352,00 € |
| 50 km | 4.180,00 € | 3.828,00 € | +352,00 € |
Ab 20 km ist der Zugewinn konstant bei 352 € — mehr als das ist rechnerisch nicht drin, weil die Erhöhung nur die ersten 20 Kilometer betrifft. Wer 8 km zur Arbeit fährt, gewinnt entsprechend weniger als jemand mit 20 km.
Achtung, häufiger Denkfehler: Der Mehrbetrag ist keine Steuerrückzahlung, sondern erhöht Ihre Werbungskosten. Was davon tatsächlich im Portemonnaie ankommt, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz werden aus 352 € zusätzlicher Werbungskosten rund 106 € mehr Erstattung. Die genaue Wirkung rechnet der Pendlerpauschale-Rechner mit den Werten 2026 aus.
Die 1.230-Euro-Hürde: warum viele gar nichts davon merken
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € als Werbungskosten angesetzt — ohne Nachweis, ohne Antrag. Ihre tatsächlichen Werbungskosten wirken sich steuerlich erst aus, soweit sie diese 1.230 € übersteigen.
Konkret heißt das für die Pendlerpauschale allein (bei 220 Arbeitstagen):
- bis ca. 14 km einfache Entfernung: Sie bleiben unter dem Pauschbetrag — kein zusätzlicher Effekt,
- ab ca. 15 km: die Pauschale übersteigt 1.230 € und beginnt zu wirken.
Vor der Reform lag diese Schwelle noch bei rund 19 km. Die Erhöhung holt also spürbar mehr Pendler überhaupt erst in den Bereich, in dem sich das Absetzen lohnt. Und: Weitere Werbungskosten zählen mit — Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungskosten, Berufsverbandsbeiträge. In Summe wird der Pauschbetrag schneller überschritten, als viele denken.
Die Regeln, die unverändert bleiben
Nur die einfache Strecke zählt
Angesetzt wird die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — einfach, nicht Hin- und Rückweg. Bei 25 km Arbeitsweg rechnen Sie also mit 25 km, nicht mit 50 km.
Das Verkehrsmittel ist egal
Auto, Fahrrad, Bus, Bahn, zu Fuß oder Fahrgemeinschaft — die Pauschale steht Ihnen unabhängig davon zu. Nur bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt: Sind die tatsächlichen Ticketkosten höher als die Pauschale, dürfen Sie stattdessen diese ansetzen.
Kürzeste Strecke — mit Ausnahme
Grundsätzlich zählt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Route dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen — etwa eine Autobahn statt einer durchgängig stauanfälligen Ortsdurchfahrt. Angefangene Kilometer werden abgerundet.
Nur tatsächliche Fahrtage
Angesetzt wird pro Tag, an dem Sie die Arbeitsstätte aufgesucht haben. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht. Realistisch sind je nach Urlaubsanspruch 220 bis 230 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wer deutlich mehr ansetzt, muss mit Rückfragen rechnen.
Homeoffice und Pendlerpauschale zusammen
Für denselben Tag gilt entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale von 6 € — nie beides. Eine Ausnahme gibt es: Steht Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Sie an einem Tag mit auswärtiger Tätigkeit beides kombinieren.
Rechnerisch ist die Pendlerpauschale ab etwa 16 km je Fahrt günstiger als die 6 € Homeoffice-Pauschale (16 km × 0,38 € = 6,08 €). Bei kürzeren Wegen kann ein Homeoffice-Tag steuerlich mehr bringen als die Fahrt ins Büro. Details zur Kombination im Beitrag zur Homeoffice-Pauschale 2026.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer so wenig verdient, dass sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt, hat von zusätzlichen Werbungskosten nichts — es gibt schlicht keine Steuer zu mindern. Für diese Gruppe existiert die Mobilitätsprämie: 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer werden direkt ausgezahlt. Beantragt wird sie mit der Einkommensteuererklärung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fahrtenkalender führen. Notieren Sie Arbeitstage, Homeoffice-Tage und Abwesenheiten — das Finanzamt fragt bei auffälligen Zahlen nach.
- Entfernung dokumentieren. Ein Ausdruck des Routenplaners mit der angesetzten Strecke reicht als Nachweis.
- Freibetrag eintragen lassen. Wer sicher über 1.230 € kommt, kann beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen — dann steigt das Netto sofort monatlich, statt erst mit dem Steuerbescheid.
- Alle Werbungskosten sammeln. Erst in Summe mit Arbeitsmitteln, Fortbildung und Co. entfaltet die Pauschale ihre volle Wirkung.
