Freibeträge & Abzüge

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer — was das bringt

Zum 1. Januar 2026 wurde die Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Besonders Kurzstrecken-Pendler profitieren — bis zu 352 € mehr im Jahr.

Redaktion BruttoNettoCalculator
6 Min. Lesezeit
Ratgeber
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer — was das bringt
Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km ist entfallen. Rechtsgrundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen hat (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Satz ab 2026
0,38 €/km ab dem 1. Kilometer
Satz bis 2025
0,30 € (1.–20. km), 0,38 € ab 21. km
Berechnet auf
einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg
Maximaler Mehrbetrag
352 € pro Jahr (bei 220 Fahrtagen)
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230 € — erst darüber wirkt es

Die Entfernungspauschale ist für viele Arbeitnehmer der größte Einzelposten in der Steuererklärung. Zum 1. Januar 2026 hat sich ihre Berechnung geändert — und zwar zugunsten genau der Gruppe, die bisher am schlechtesten wegkam: Pendler mit kurzem Arbeitsweg.

Was sich 2026 konkret geändert hat

Bis einschließlich 2025 galt eine Staffelung: 30 Cent für die ersten 20 Entfernungskilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Diese Zweiteilung ist entfallen.

Zeitraum1.–20. Kilometerab 21. Kilometer
bis 31.12.20250,30 €0,38 €
ab 01.01.20260,38 €0,38 €

Rechtsgrundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Die Änderung steht in § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG. Für den Bund bedeutet sie eine Steuermindereinnahme von rund 1,1 Mrd. € im Jahr 2026 und 1,9 Mrd. € ab 2027.

Wie viel bringt die Erhöhung konkret?

Der Mehrbetrag entsteht ausschließlich auf den ersten 20 Kilometern — dort steigt der Satz um 8 Cent. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich:

Entfernung (einfach)Pauschale 2026Pauschale 2025Mehrbetrag
10 km836,00 €660,00 €+176,00 €
15 km1.254,00 €990,00 €+264,00 €
20 km1.672,00 €1.320,00 €+352,00 €
30 km2.508,00 €2.156,00 €+352,00 €
50 km4.180,00 €3.828,00 €+352,00 €

Ab 20 km ist der Zugewinn konstant bei 352 € — mehr als das ist rechnerisch nicht drin, weil die Erhöhung nur die ersten 20 Kilometer betrifft. Wer 8 km zur Arbeit fährt, gewinnt entsprechend weniger als jemand mit 20 km.

Achtung, häufiger Denkfehler: Der Mehrbetrag ist keine Steuerrückzahlung, sondern erhöht Ihre Werbungskosten. Was davon tatsächlich im Portemonnaie ankommt, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz werden aus 352 € zusätzlicher Werbungskosten rund 106 € mehr Erstattung. Die genaue Wirkung rechnet der Pendlerpauschale-Rechner mit den Werten 2026 aus.

Die 1.230-Euro-Hürde: warum viele gar nichts davon merken

Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € als Werbungskosten angesetzt — ohne Nachweis, ohne Antrag. Ihre tatsächlichen Werbungskosten wirken sich steuerlich erst aus, soweit sie diese 1.230 € übersteigen.

Konkret heißt das für die Pendlerpauschale allein (bei 220 Arbeitstagen):

  • bis ca. 14 km einfache Entfernung: Sie bleiben unter dem Pauschbetrag — kein zusätzlicher Effekt,
  • ab ca. 15 km: die Pauschale übersteigt 1.230 € und beginnt zu wirken.

Vor der Reform lag diese Schwelle noch bei rund 19 km. Die Erhöhung holt also spürbar mehr Pendler überhaupt erst in den Bereich, in dem sich das Absetzen lohnt. Und: Weitere Werbungskosten zählen mit — Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungskosten, Berufsverbandsbeiträge. In Summe wird der Pauschbetrag schneller überschritten, als viele denken.

Die Regeln, die unverändert bleiben

Nur die einfache Strecke zählt

Angesetzt wird die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — einfach, nicht Hin- und Rückweg. Bei 25 km Arbeitsweg rechnen Sie also mit 25 km, nicht mit 50 km.

Das Verkehrsmittel ist egal

Auto, Fahrrad, Bus, Bahn, zu Fuß oder Fahrgemeinschaft — die Pauschale steht Ihnen unabhängig davon zu. Nur bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt: Sind die tatsächlichen Ticketkosten höher als die Pauschale, dürfen Sie stattdessen diese ansetzen.

Kürzeste Strecke — mit Ausnahme

Grundsätzlich zählt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Route dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen — etwa eine Autobahn statt einer durchgängig stauanfälligen Ortsdurchfahrt. Angefangene Kilometer werden abgerundet.

Nur tatsächliche Fahrtage

Angesetzt wird pro Tag, an dem Sie die Arbeitsstätte aufgesucht haben. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht. Realistisch sind je nach Urlaubsanspruch 220 bis 230 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wer deutlich mehr ansetzt, muss mit Rückfragen rechnen.

Homeoffice und Pendlerpauschale zusammen

Für denselben Tag gilt entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale von 6 € — nie beides. Eine Ausnahme gibt es: Steht Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Sie an einem Tag mit auswärtiger Tätigkeit beides kombinieren.

Rechnerisch ist die Pendlerpauschale ab etwa 16 km je Fahrt günstiger als die 6 € Homeoffice-Pauschale (16 km × 0,38 € = 6,08 €). Bei kürzeren Wegen kann ein Homeoffice-Tag steuerlich mehr bringen als die Fahrt ins Büro. Details zur Kombination im Beitrag zur Homeoffice-Pauschale 2026.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt, hat von zusätzlichen Werbungskosten nichts — es gibt schlicht keine Steuer zu mindern. Für diese Gruppe existiert die Mobilitätsprämie: 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer werden direkt ausgezahlt. Beantragt wird sie mit der Einkommensteuererklärung.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Fahrtenkalender führen. Notieren Sie Arbeitstage, Homeoffice-Tage und Abwesenheiten — das Finanzamt fragt bei auffälligen Zahlen nach.
  2. Entfernung dokumentieren. Ein Ausdruck des Routenplaners mit der angesetzten Strecke reicht als Nachweis.
  3. Freibetrag eintragen lassen. Wer sicher über 1.230 € kommt, kann beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen — dann steigt das Netto sofort monatlich, statt erst mit dem Steuerbescheid.
  4. Alle Werbungskosten sammeln. Erst in Summe mit Arbeitsmitteln, Fortbildung und Co. entfaltet die Pauschale ihre volle Wirkung.
#Pendlerpauschale#Werbungskosten#Steuererklärung#Entfernungspauschale#Reform 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?+

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 km ist entfallen.

?Wann wurde die Pendlerpauschale auf 38 Cent erhöht?+

Die Erhöhung gilt ab dem 1. Januar 2026. Beschlossen wurde sie mit dem Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Geregelt ist sie in § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG.

?Wie viel mehr bekomme ich durch die neue Pendlerpauschale?+

Der Zugewinn entsteht nur auf den ersten 20 Kilometern und beträgt maximal 352 € zusätzliche Werbungskosten pro Jahr bei 220 Arbeitstagen. Bei 10 km sind es 176 €. Was davon als Erstattung ankommt, hängt vom Grenzsteuersatz ab — bei 30 % rund ein Drittel des Betrags.

?Zählt bei der Pendlerpauschale die Hin- und Rückfahrt?+

Nein. Angesetzt wird ausschließlich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei 25 km Arbeitsweg rechnen Sie mit 25 km pro Arbeitstag, nicht mit 50 km.

?Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale?+

Steuerlich wirkt sie erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Allein durch Fahrtkosten ist das ab rund 15 km einfacher Entfernung bei 220 Arbeitstagen der Fall — vor der Reform waren es etwa 19 km.

?Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig ansetzen?+

Für denselben Tag nicht. Sie setzen entweder die Entfernungspauschale für die Fahrt oder die 6 € Homeoffice-Pauschale an. Nur wenn Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist eine Kombination an einem Tag möglich.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 22. August 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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