Steuerklassen & Gehalt

Steuerklasse 3/5 oder 4/4: Welche Kombination lohnt sich für Ehepaare?

Die Kombination III/V bringt monatlich spürbar mehr Netto als IV/IV — an der Jahressteuer ändert sie nichts. Wo der echte Vorteil liegt, wann IV/IV mit Faktor die bessere Wahl ist und was bei Lohnersatzleistungen auf dem Spiel steht.

Redaktion BruttoNettoCalculator
6 Min. Lesezeit
Ratgeber
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Steuerklasse 3/5 oder 4/4: Welche Kombination lohnt sich für Ehepaare?
Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet

Die Kombination III/V bringt Ehepaaren monatlich mehr Netto als IV/IV — bei 5.000 € und 2.000 € Brutto sind es rund 338 € pro Monat. An der endgültigen Jahressteuer ändert die Steuerklasse jedoch nichts: Sie wird über die gemeinsame Veranlagung nach dem Splittingtarif festgesetzt. III/V verschiebt nur Liquidität ins laufende Jahr und führt regelmäßig zu Nachzahlungen. IV/IV mit Faktor trifft die Jahressteuer am genauesten.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

5.000 € + 2.000 €
III/V bringt +338 €/Monat
4.000 € + 3.000 €
III/V bringt +193 €/Monat
3.500 € + 3.500 €
III/V bringt +115 €/Monat
Jahressteuer-Unterschied
0 € — identisch bei allen Kombis
Pflicht zur Steuererklärung
bei III/V und IV/IV mit Faktor
Wechsel möglich
mehrfach pro Jahr

Kaum eine Steuerfrage wird so oft falsch beantwortet wie diese. "Mit III/V spart ihr Steuern" hört man ständig — und es stimmt nicht. Was III/V tatsächlich tut, wann es trotzdem sinnvoll ist und wo es richtig teuer werden kann.

Der Vergleich in Zahlen

Die folgenden Werte sind mit dem amtlichen Tarif 2026 berechnet, für kinderlose Paare ohne Kirchensteuer, Summe des Nettos beider Partner:

Brutto Partner A + BNetto mit III/VNetto mit IV/IVDifferenz / Monat
5.000 € + 2.000 €4.979,33 €4.641,48 €+337,85 €
4.500 € + 2.500 €4.938,42 €4.673,33 €+265,08 €
4.000 € + 3.000 €4.884,98 €4.692,41 €+192,57 €
3.500 € + 3.500 €4.814,25 €4.698,77 €+115,48 €

Zwei Muster fallen sofort auf:

  1. Je ungleicher die Gehälter, desto größer der Vorteil von III/V. Bei 5.000/2.000 € sind es 338 €, bei gleichem Gehalt nur noch 115 €.
  2. Selbst bei identischem Gehalt bringt III/V mehr. Das überrascht viele — und ist genau der Punkt, an dem die Nachzahlung entsteht.

Warum das keine Steuerersparnis ist

Die Steuerklasse bestimmt ausschließlich die monatliche Vorauszahlung. Die endgültige Steuerschuld eines zusammen veranlagten Ehepaars ergibt sich aus dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen nach dem Splittingtarif — unabhängig davon, welche Steuerklassen im Jahr eingetragen waren.

Das heißt: Ein Paar mit 7.000 € Gesamtbrutto zahlt am Jahresende exakt dieselbe Einkommensteuer, egal ob III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Der Unterschied liegt nur darin, wann gezahlt wird:

  • III/V: zu wenig im Monat einbehalten → Nachzahlung mit dem Steuerbescheid
  • IV/IV: tendenziell zu viel einbehalten → Erstattung
  • IV/IV mit Faktor: trifft die tatsächliche Jahressteuer am genauesten → weder noch

Die 338 € Mehrnetto pro Monat sind also ein zinsloser Kredit vom Finanzamt — den Sie später zurückzahlen. Bei 4.056 € Mehrnetto im Jahr ist die Nachzahlung entsprechend groß. Wer damit nicht rechnet, gerät in Erklärungsnot. Die Kombinationen für Ihr Gehalt vergleicht der Steuerklassenwechsel-Rechner direkt gegeneinander.

Steuerklasse IV mit Faktor — die unterschätzte Option

Das Faktorverfahren (§ 39f EStG) ist der Kompromiss, den kaum jemand nutzt, obwohl er für die meisten Paare am besten passt. Das Finanzamt berechnet aus den voraussichtlichen Jahresbruttolöhnen beider Partner einen Faktor kleiner 1 und multipliziert damit die Lohnsteuer beider.

Das Ergebnis:

  • Jeder Partner zahlt anteilig zu seinem Beitrag zum Familieneinkommen — keiner wird wie in Klasse V überproportional belastet.
  • Der Splittingvorteil wird bereits im Monat berücksichtigt, nicht erst im Bescheid.
  • Nachzahlungen und Erstattungen fallen minimal aus.

Der Preis: etwas weniger Monatsnetto als bei III/V und die Pflicht, den Faktor nach Gehaltsänderungen neu beantragen zu lassen — er gilt maximal zwei Kalenderjahre.

Wann III/V trotzdem die richtige Wahl ist

Es gibt gute Gründe für III/V, sie haben nur nichts mit Steuerersparnis zu tun:

1. Lohnersatzleistungen stehen an

Das ist der wichtigste Fall. Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Kurzarbeitergeld bemessen sich am Nettoeinkommen der letzten Monate. Wer vor der Elternzeit in Steuerklasse III wechselt, erhöht sein maßgebliches Netto — und damit die Leistung. Das ist ein echter, dauerhafter Vorteil, der nicht später zurückgezahlt wird.

Wichtig sind die Fristen: Beim Elterngeld muss der Wechsel in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten haben — planen Sie mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Beim Arbeitslosengeld zählt die Steuerklasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.

2. Liquidität ist wichtiger als Planbarkeit

Wer laufende Kreditraten bedient oder knapp kalkuliert, kann die monatliche Entlastung gut brauchen — vorausgesetzt, die Nachzahlung wird zurückgelegt.

3. Ein Partner verdient sehr wenig

Liegt das Einkommen des Partners in Klasse V unter dem Grundfreibetrag, wäre in Klasse IV ohnehin kaum Steuer angefallen. Der Nachteil von V ist dann klein, der Vorteil von III groß.

Wann Sie III/V vermeiden sollten

  • Bei annähernd gleichen Gehältern. Der Vorteil schrumpft, das Nachzahlungsrisiko bleibt. IV/IV oder IV/IV mit Faktor ist klar besser.
  • Wenn Sie Nachzahlungen fürchten. Ab einer gewissen Höhe setzt das Finanzamt Vorauszahlungen für die Folgejahre fest — dann trifft Sie die Belastung doppelt.
  • Wenn der Partner in Klasse V demotiviert ist. Ein psychologischer, aber realer Effekt: Wer von 2.000 € Brutto kaum etwas übrig behält, empfindet Erwerbsarbeit als sinnlos. Die Zahlen auf der Abrechnung bilden die tatsächliche Belastung nicht ab.

Steuererklärungspflicht beachten

Bei III/V und bei IV/IV mit Faktor sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Nur bei IV/IV ohne Faktor ist die Abgabe freiwillig — lohnt sich aber praktisch immer, weil dort typischerweise zu viel einbehalten wurde.

So wechseln Sie die Steuerklasse

  1. Formular: "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" — online über ELSTER oder in Papierform beim Finanzamt.
  2. Häufigkeit: Seit 2020 ist der Wechsel mehrfach pro Jahr möglich, nicht mehr nur einmal.
  3. Wirkung: ab dem Monat, der auf den Antrag folgt.
  4. Für das laufende Jahr: Anträge sind bis zum 30. November möglich.

Nach der Eheschließung werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Wer III/V will, muss aktiv wechseln — das passiert nicht von selbst. Welche Klasse in Ihrer Situation zusteht, klärt der Steuerklassen-Finder in wenigen Schritten.

Die Kurzfassung

SituationEmpfehlung
Sehr ungleiche Gehälter, Liquidität wichtigIII/V — mit Rücklage für die Nachzahlung
Elterngeld, ALG I oder Krankengeld absehbarIII für den betroffenen Partner, rechtzeitig wechseln
Ähnliche GehälterIV/IV
Genaue monatliche Abrechnung gewünschtIV/IV mit Faktor
Ein Partner verdient unter dem GrundfreibetragIII/V
#Steuerklassen#Ehepaar#Steuerklassenwechsel#Faktorverfahren#Elterngeld

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Ist Steuerklasse 3/5 oder 4/4 besser?+

An der Jahressteuer ändert die Kombination nichts — sie wird bei Zusammenveranlagung immer nach dem Splittingtarif berechnet. III/V bringt monatlich mehr Netto, führt aber zu Nachzahlungen. IV/IV mit Faktor trifft die tatsächliche Jahressteuer am genauesten und ist für die meisten Paare die ausgewogenste Wahl.

?Wie viel mehr Netto bringt Steuerklasse 3/5?+

Das hängt vom Gehaltsabstand ab. Bei 5.000 € und 2.000 € Brutto bringt III/V 2026 rund 338 € mehr Netto pro Monat als IV/IV. Bei zwei gleich hohen Gehältern von je 3.500 € sind es nur noch etwa 115 €.

?Muss man bei Steuerklasse 3/5 eine Steuererklärung abgeben?+

Ja. Bei der Kombination III/V und bei IV/IV mit Faktor besteht Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Nur bei IV/IV ohne Faktor ist die Abgabe freiwillig.

?Warum kommt es bei Steuerklasse 3/5 zu Nachzahlungen?+

Weil in dieser Kombination im Laufe des Jahres systematisch zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Die endgültige Steuer wird erst bei der Veranlagung nach dem Splittingtarif berechnet; die Differenz zur zu niedrigen Vorauszahlung wird dann nachgefordert.

?Welche Steuerklasse ist vor dem Elterngeld die richtige?+

Steuerklasse III für den Elternteil, der Elterngeld beziehen wird — das erhöht das maßgebliche Nettoeinkommen und damit die Leistung. Der Wechsel muss in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten haben, also idealerweise mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

?Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?+

Seit 2020 ist ein Wechsel mehrfach pro Kalenderjahr möglich. Der Antrag wirkt ab dem Folgemonat; für das laufende Jahr können Anträge bis zum 30. November gestellt werden.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 22. August 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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