Brutto Netto Gastronomie
Vollzeitbeschäftigte in der Gastronomie verdienten 2025 im Schnitt 39.749 € brutto im Jahr — rund 3.312 € im Monat. In Steuerklasse I bleiben davon etwa 2.244 € netto.
Trinkgeld von Gästen ist unbegrenzt steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG)
Das Gastgewerbe ist der Wirtschaftszweig mit dem niedrigsten Durchschnittsverdienst in Deutschland — ein erheblicher Teil der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit, im Minijob oder nah am gesetzlichen Mindestlohn. Beim Netto spielen deshalb zwei Dinge eine überdurchschnittlich große Rolle: die Minijob- und Midijob-Grenzen und die Frage, wie Trinkgeld behandelt wird.
Trinkgeld, das Gäste freiwillig und zusätzlich zum Rechnungsbetrag geben, ist nach § 3 Nr. 51 EStG in voller Höhe steuerfrei — es gibt anders als früher keine Obergrenze mehr, und es fallen darauf auch keine Sozialabgaben an. Entscheidend ist die Freiwilligkeit und dass das Trinkgeld dem Beschäftigten persönlich zugedacht ist. Nicht steuerfrei ist dagegen ein vom Arbeitgeber ausgezahltes Bedienungsgeld oder ein verpflichtender Servicezuschlag auf der Rechnung: Das ist Arbeitslohn und wird voll versteuert. Wer überwiegend im Abend- und Wochenendbetrieb arbeitet, kann zusätzlich die steuerfreien Sonntags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG nutzen.
Brutto-Netto-Tabelle für typische Gehälter in der Gastronomie
Die Stufen orientieren sich am Branchendurchschnitt. Berechnet mit derselben Engine wie der Hauptrechner — Stand 1. September 2026, gesetzlich versichert, kinderlos, ohne Kirchensteuer.
| Brutto / Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|
| 2.000 € | 1.484,39 € | 1.565,00 € |
| 2.600 € | 1.837,29 € | 2.034,50 € |
| 3.300 €≈ Ø Branche | 2.237,37 € | 2.514,02 € |
| 4.000 € | 2.624,98 € | 2.943,58 € |
| 5.000 € | 3.157,09 € | 3.531,22 € |
| 6.600 € | 4.009,14 € | 4.507,88 € |
Quelle der Gehaltsangaben: Statistisches Bundesamt (Destatis), Durchschnittliche Bruttojahresverdienste von Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2025 (Stand 1. April 2026). Vollzeitbeschäftigte, einschließlich Sonderzahlungen. Arithmetisches Mittel, nicht Median.
Typische Berufe in der Gastronomie
- Koch
- Restaurantfachkraft
- Servicekraft
- Barkeeper
- Hotelfachkraft
- Küchenhilfe
Die Verdienste einzelner Berufe streuen innerhalb der Branche erheblich. Der Branchenwert oben ist ein Durchschnitt über alle Tätigkeiten und Qualifikationsstufen — für das eigene Gehalt rechnen Sie am besten direkt mit dem Rechner.
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Häufige Fragen zum Gehalt in der Gastronomie
Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Wirtschaftszweig „Gastgewerbe" lag 2025 bei 39.749 € einschließlich Sonderzahlungen (Statistisches Bundesamt). Das entspricht rund 3.312 € brutto im Monat. Wichtig: Das ist der Durchschnitt, nicht der Median — einzelne hohe Gehälter ziehen ihn nach oben, die Hälfte der Beschäftigten verdient weniger.
In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben von 3.312 € brutto rund 2.244 € netto im Monat (Stand 2026, gesetzlich versichert, kinderlos). In Steuerklasse III sind es etwa 2.522 €. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab.
Trinkgeld, das Gäste freiwillig und zusätzlich zum Rechnungsbetrag geben, ist nach § 3 Nr. 51 EStG in voller Höhe steuerfrei — es gibt anders als früher keine Obergrenze mehr, und es fallen darauf auch keine Sozialabgaben an. Entscheidend ist die Freiwilligkeit und dass das Trinkgeld dem Beschäftigten persönlich zugedacht ist. Nicht steuerfrei ist dagegen ein vom Arbeitgeber ausgezahltes Bedienungsgeld oder ein verpflichtender Servicezuschlag auf der Rechnung: Das ist Arbeitslohn und wird voll versteuert. Wer überwiegend im Abend- und Wochenendbetrieb arbeitet, kann zusätzlich die steuerfreien Sonntags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG nutzen.
Es ist der Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Vollzeitbeschäftigten. Der Median liegt regelmäßig darunter: In der Gesamtwirtschaft standen 2025 einem Durchschnitt von 64.441 € ein Median von 54.066 € gegenüber. Wer wissen will, wo das eigene Gehalt in der Verteilung steht, nutzt dafür besser die Gehaltstabelle statt des Branchendurchschnitts.
Nein. Alle Angaben beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeit sinkt das Brutto anteilig, das Netto aber nicht proportional — durch den progressiven Steuertarif und den Grundfreibetrag bleibt bei Teilzeit relativ mehr vom Brutto übrig. Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Teilzeitrechner durch.