Brutto Netto Pflege
Vollzeitbeschäftigte in der Pflege verdienten 2025 im Schnitt 62.503 € brutto im Jahr — rund 5.209 € im Monat. In Steuerklasse I bleiben davon etwa 3.265 € netto.
Wozu die Zahl genau gehört: Das Statistische Bundesamt weist den Wert für den Wirtschaftszweig „Gesundheits- und Sozialwesen" aus. Der amtliche Wirtschaftszweig umfasst neben der Kranken- und Altenpflege auch Kliniken, Arztpraxen und die gesamte Sozialwirtschaft. Reine Pflegekräfte liegen je nach Träger, Tarif und Schichtanteil darunter oder darüber.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind steuerfrei (§ 3b EStG)
Kaum eine Branche hängt beim Netto so stark an Zuschlägen wie die Pflege. Zwei Pflegekräfte mit identischem Grundgehalt können am Monatsende mehrere Hundert Euro auseinanderliegen — je nachdem, wie viele Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste im Schichtplan standen. Der Grund ist steuerlicher Natur: Diese Zuschläge sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, während das Grundgehalt voll versteuert wird.
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben nach § 3b EStG steuerfrei — bis zu 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr), 50 % für Sonntagsarbeit und 125 % für gesetzliche Feiertage. Zwei Grenzen sind dabei entscheidend und werden oft verwechselt: Steuerfrei ist der Zuschlag nur, soweit der Grundlohn höchstens 50 € je Stunde beträgt; beitragsfrei in der Sozialversicherung ist er dagegen nur bis zu einem Grundlohn von 25 € je Stunde. Wer darüber liegt, zahlt auf den überschießenden Teil Sozialabgaben, obwohl der Zuschlag steuerfrei bleibt. Der Referentenentwurf EStRefG 2027 will die Grenze für Sonntags- und Feiertagsarbeit von 50 € auf 75 € je Stunde anheben, für Nachtarbeit soll es bei 50 € bleiben.
Brutto-Netto-Tabelle für typische Gehälter in der Pflege
Die Stufen orientieren sich am Branchendurchschnitt. Berechnet mit derselben Engine wie der Hauptrechner — Stand 1. September 2026, gesetzlich versichert, kinderlos, ohne Kirchensteuer.
| Brutto / Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|
| 3.100 € | 2.124,33 € | 2.385,28 € |
| 4.200 € | 2.733,44 € | 3.062,13 € |
| 5.200 €≈ Ø Branche | 3.260,46 € | 3.647,22 € |
| 6.300 € | 3.844,54 € | 4.315,35 € |
| 7.800 € | 4.640,85 € | 5.262,98 € |
| 10.400 € | 5.957,79 € | 6.949,78 € |
Quelle der Gehaltsangaben: Statistisches Bundesamt (Destatis), Durchschnittliche Bruttojahresverdienste von Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2025 (Stand 1. April 2026). Vollzeitbeschäftigte, einschließlich Sonderzahlungen. Arithmetisches Mittel, nicht Median.
Typische Berufe in der Pflege
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Altenpfleger
- Pflegefachkraft
- Pflegehelfer
- Medizinische Fachangestellte
- Intensivpfleger
Die Verdienste einzelner Berufe streuen innerhalb der Branche erheblich. Der Branchenwert oben ist ein Durchschnitt über alle Tätigkeiten und Qualifikationsstufen — für das eigene Gehalt rechnen Sie am besten direkt mit dem Rechner.
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Häufige Fragen zum Gehalt in der Pflege
Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Wirtschaftszweig „Gesundheits- und Sozialwesen" lag 2025 bei 62.503 € einschließlich Sonderzahlungen (Statistisches Bundesamt). Das entspricht rund 5.209 € brutto im Monat. Wichtig: Das ist der Durchschnitt, nicht der Median — einzelne hohe Gehälter ziehen ihn nach oben, die Hälfte der Beschäftigten verdient weniger.
In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben von 5.209 € brutto rund 3.265 € netto im Monat (Stand 2026, gesetzlich versichert, kinderlos). In Steuerklasse III sind es etwa 3.652 €. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab.
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben nach § 3b EStG steuerfrei — bis zu 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr), 50 % für Sonntagsarbeit und 125 % für gesetzliche Feiertage. Zwei Grenzen sind dabei entscheidend und werden oft verwechselt: Steuerfrei ist der Zuschlag nur, soweit der Grundlohn höchstens 50 € je Stunde beträgt; beitragsfrei in der Sozialversicherung ist er dagegen nur bis zu einem Grundlohn von 25 € je Stunde. Wer darüber liegt, zahlt auf den überschießenden Teil Sozialabgaben, obwohl der Zuschlag steuerfrei bleibt. Der Referentenentwurf EStRefG 2027 will die Grenze für Sonntags- und Feiertagsarbeit von 50 € auf 75 € je Stunde anheben, für Nachtarbeit soll es bei 50 € bleiben.
Es ist der Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Vollzeitbeschäftigten. Der Median liegt regelmäßig darunter: In der Gesamtwirtschaft standen 2025 einem Durchschnitt von 64.441 € ein Median von 54.066 € gegenüber. Wer wissen will, wo das eigene Gehalt in der Verteilung steht, nutzt dafür besser die Gehaltstabelle statt des Branchendurchschnitts.
Nein. Alle Angaben beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeit sinkt das Brutto anteilig, das Netto aber nicht proportional — durch den progressiven Steuertarif und den Grundfreibetrag bleibt bei Teilzeit relativ mehr vom Brutto übrig. Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Teilzeitrechner durch.