Vermögenswirksame Leistungen sind die vermutlich am häufigsten liegen gelassene Arbeitgeberleistung in Deutschland. Der Anspruch steht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag — abgerufen wird er nur, wenn der Arbeitnehmer selbst einen Vertrag abschließt und die Daten weitergibt. Wer das nicht tut, bekommt schlicht nichts.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
VL sind ein zweckgebundener Zuschuss: Der Arbeitgeber überweist einen festen Monatsbetrag nicht auf Ihr Gehaltskonto, sondern direkt in einen Sparvertrag. Sie können das Geld während der Laufzeit nicht abheben.
Die Höhe richtet sich nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Übliche Werte:
| Branche / Regelung | typischer VL-Betrag |
|---|---|
| Metall- und Elektroindustrie | bis 40 € / Monat |
| Öffentlicher Dienst (TVöD) | 6,65 € / Monat |
| Bauhauptgewerbe | bis 40 € / Monat |
| ohne Tarifbindung | 0 – 40 €, frei vereinbar |
Der gesetzliche Höchstbetrag für die staatliche Förderung liegt bei 40 € im Monat (480 € im Jahr). Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger, können Sie die Differenz aus dem eigenen Netto aufstocken — die Sparzulage bemisst sich am eingezahlten Gesamtbetrag, nicht nur am Arbeitgeberanteil.
Die Arbeitnehmersparzulage: was der Staat draufzahlt
Neben dem Arbeitgeberzuschuss fördert der Staat das Sparen — allerdings nur bei bestimmten Anlageformen und unterhalb von Einkommensgrenzen.
| Anlageform | Fördersatz | geförderter Höchstbetrag | maximale Zulage / Jahr |
|---|---|---|---|
| Beteiligungssparen (Aktienfonds, Belegschaftsaktien) | 20 % | 400 € | 80 € |
| Bausparen / Baufinanzierung | 9 % | 470 € | 42,30 € |
| beides kombiniert | — | 870 € | 123 € (gerundet) |
Beide Töpfe lassen sich kombinieren: Wer 400 € in einen Fondssparplan und 470 € in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt beide Zulagen. Bei Ehepaaren, die beide berufstätig sind, verdoppelt sich das auf bis zu 246 € im Jahr.
Einkommensgrenzen 2026
Die Sparzulage gibt es nur unterhalb dieser Grenzen — maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt:
| Veranlagung | Einkommensgrenze (zvE) |
|---|---|
| Einzelveranlagung | 40.000 € |
| Zusammenveranlagung | 80.000 € |
Die Grenze wurde 2024 deutlich angehoben — vorher lag sie bei 20.000 € bzw. 40.000 € und schloss die meisten Vollzeitbeschäftigten aus. Seither profitieren deutlich mehr Arbeitnehmer.
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen liegt erheblich unter dem Bruttogehalt. Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben landet ein Bruttojahresgehalt von rund 55.000 € typischerweise bei einem zvE um die 40.000 €. Ihren genauen Wert finden Sie im Steuerbescheid oder ermitteln ihn mit dem Einkommensteuer-Rechner.
Welche Anlageform lohnt sich?
Aktienfonds-Sparplan — meist die beste Wahl
Mit 20 % Fördersatz ist das Beteiligungssparen deutlich attraktiver als Bausparen. Rechnung für einen typischen Fall über die siebenjährige Bindung:
- Arbeitgeber zahlt 40 € × 12 × 6 Jahre = 2.880 €
- Sparzulage 80 € × 6 Jahre = 480 € (bei 400 € geförderter Einzahlung pro Jahr)
- Eigener Aufwand: 0 €
Selbst ohne jede Wertentwicklung stehen nach sechs Jahren rund 3.360 € auf dem Konto, die vollständig aus Fremdmitteln stammen. Kommt eine durchschnittliche Fondsrendite hinzu, liegt der Endwert deutlich höher. Das Kursrisiko besteht, ist über sechs bis sieben Jahre aber vertretbar — und Sie riskieren kein eigenes Geld.
Bausparvertrag
Sinnvoll, wenn ohnehin eine Immobilienfinanzierung geplant ist. Der Fördersatz von 9 % ist niedriger, dafür entfällt das Kursrisiko und Sie sichern sich Darlehenszinsen. Zusätzlich kann die Wohnungsbauprämie greifen.
Banksparplan
Sicher, aber nicht durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Nur sinnvoll, wenn Sie über der Einkommensgrenze liegen und maximale Sicherheit wollen — dann ist der Arbeitgeberzuschuss allein immer noch geschenktes Geld.
Tilgung eines Immobiliendarlehens
VL dürfen auch direkt in die Tilgung eines Baudarlehens fließen — mit 9 % Förderung wie beim Bausparen. Für Immobilienbesitzer oft die einfachste Variante.
Wie VL steuerlich behandelt werden
Der Arbeitgeberzuschuss ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Er erhöht also Ihr Bruttogehalt und wird ganz normal verbeitragt — netto kommt entsprechend weniger als der Bruttobetrag im Sparvertrag an, weil die Abgaben auf den VL-Betrag von Ihrem übrigen Netto abgehen.
Bei 40 € VL und einem typischen Abgabensatz von rund 35 % kostet Sie das etwa 14 € netto pro Monat. Sie erhalten dafür 40 € Sparleistung plus anteilige Sparzulage — ein klares Plus, aber eben kein reines Geschenk. Wie sich zusätzlicher Bruttolohn bei Ihnen auswirkt, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.
Laufzeit und Verfügbarkeit
Ein VL-Vertrag läuft nach einem festen Muster:
- 6 Jahre Sparphase — monatliche Einzahlungen,
- 1 Ruhejahr — keine Einzahlung, Kapital bleibt gebunden,
- danach freie Verfügung über das Guthaben.
Nach sieben Jahren können Sie das Geld entnehmen und einen neuen Vertrag beginnen. Wer den Vertrag vorzeitig auflöst, verliert die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend — außer bei anerkannten Gründen wie längerer Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Heirat oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
So kommen Sie an Ihre VL
- Anspruch prüfen. Schauen Sie in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung — oder fragen Sie direkt in der Personalabteilung.
- Vertrag abschließen. Fondssparplan, Bausparvertrag oder Banksparplan bei einem Anbieter Ihrer Wahl. Der Arbeitgeber darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.
- Daten weitergeben. Vertragsnummer und Bankverbindung an die Personalabteilung — ab dem Folgemonat fließt der Zuschuss.
- Sparzulage beantragen. Der Anbieter übermittelt die Daten elektronisch; Sie kreuzen die Sparzulage in der Steuererklärung an (Anlage N). Ausgezahlt wird sie gesammelt am Ende der Sparphase, nicht jährlich.
Rückwirkend geht nichts. Wer den Vertrag erst im Oktober abschließt, bekommt für Januar bis September nichts nachgezahlt. Je früher im Jahr, desto besser.
VL oder betriebliche Altersvorsorge?
Beides sind Arbeitgeberleistungen, funktionieren aber gegensätzlich:
| Merkmal | Vermögenswirksame Leistungen | Betriebliche Altersvorsorge |
|---|---|---|
| Herkunft | zusätzlich zum Gehalt | meist Umwandlung aus dem Gehalt |
| Steuer & SV in der Ansparphase | voll pflichtig | steuer- und beitragsfrei im Rahmen der Grenzen |
| Verfügbarkeit | nach 7 Jahren | erst im Ruhestand |
| Staatliche Förderung | Sparzulage bis 123 € | Steuer- und SV-Ersparnis |
Sie schließen sich nicht aus — im Gegenteil. VL sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, die bAV verschiebt eigenes Geld in die Zukunft. Wer beides nutzen kann, sollte VL zuerst abrufen, weil dort kein eigener Gehaltsverzicht nötig ist. Was die Entgeltumwandlung netto kostet, rechnet der bAV-Rechner aus.
