Rente & Vorsorge

Witwenrente 2026: Höhe, Freibetrag und wie viel vom Einkommen angerechnet wird

55 Prozent der Rente des Verstorbenen — aber nur, wenn das eigene Einkommen unter dem Freibetrag bleibt. Wie die Anrechnung tatsächlich rechnet, was das Sterbevierteljahr bringt und welche Frist Betroffene teuer zu stehen kommt.

Redaktion BruttoNettoCalculator
5 Min. Lesezeit
Ratgeber
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Witwenrente 2026: Höhe, Freibetrag und wie viel vom Einkommen angerechnet wird
Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 %. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird im Sterbevierteljahr die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Eigenes Einkommen wird angerechnet, sobald es den Freibetrag übersteigt — ab dem 1. Juli 2026 liegt dieser bei 1.122,53 € netto im Monat, zuzüglich 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind. Vom übersteigenden Betrag werden 40 % abgezogen.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Große Witwenrente
55 % der Versichertenrente
Kleine Witwenrente
25 %, 24 Monate befristet
Sterbevierteljahr
3 Monate volle Rente
Freibetrag ab 07/2026
1.122,53 € netto / Monat
Je Kind zusätzlich
238,11 €
Anrechnung darüber
40 % des Überschreitungsbetrags

Die Witwenrente ist eine der Leistungen, bei denen die genannte Prozentzahl am wenigsten über den tatsächlichen Betrag aussagt. Entscheidend ist fast immer die Einkommensanrechnung — und die Frist, die viele Hinterbliebene in den ersten Wochen übersehen.

Große und kleine Witwenrente

Große WitwenrenteKleine Witwenrente
Höhe55 % der Versichertenrente25 % der Versichertenrente
Dauerunbefristet24 Monate (Heirat ab 2002)
Voraussetzungmindestens 47 Jahre alt oder Kindererziehung oder erwerbsgemindertkeine weitere Voraussetzung

Bezugsgröße ist die Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte. Bei einer Versichertenrente von 1.600 € ergeben sich also 880 € große bzw. 400 € kleine Witwenrente — vor Anrechnung und vor Abzügen.

Die Altersgrenze von 47 Jahren gilt seit 2029 in voller Höhe; für frühere Todesfälle greift eine Übergangsregelung mit niedrigeren Grenzen. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und ist ein Partner vor 1962 geboren, gilt altes Recht: 60 % statt 55 % und keine Befristung der kleinen Witwenrente. Ihre konkrete Konstellation rechnet der Witwenrente-Rechner durch.

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt — ohne jede Einkommensanrechnung. Erst danach greifen die 55 bzw. 25 % und die Anrechnung.

Der Übergang ist deshalb abrupt: Aus 1.600 € werden ab dem vierten Monat 880 € — und bei eigenem Einkommen oft deutlich weniger. Wer das nicht einplant, gerät im vierten Monat unerwartet in eine Lücke.

Vorschuss beantragen: Die Rentenversicherung zahlt das Sterbevierteljahr auf Antrag als Vorschuss in einer Summe aus. Der Antrag kann direkt bei jedem Postamt der Deutschen Post gestellt werden — das ist in den ersten Wochen oft die schnellste Liquiditätshilfe.

Die Einkommensanrechnung — hier entscheidet sich alles

Eigenes Einkommen mindert die Witwenrente, aber erst oberhalb eines Freibetrags und dann nur teilweise.

Größe (ab 1. Juli 2026)Betrag
Grundfreibetrag1.122,53 € netto / Monat
Zuschlag je waisenrentenberechtigtem Kind238,11 €
Anrechnung des übersteigenden Betrags40 %

Der Freibetrag entspricht dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts, der ab Juli 2026 bundeseinheitlich 42,52 € beträgt. Er steigt daher mit jeder Rentenanpassung automatisch.

Rechenbeispiel

Große Witwenrente 880 €, eigenes Nettoeinkommen 1.600 €, ein Kind:

  1. Freibetrag: 1.122,53 € + 238,11 € = 1.360,64 €
  2. Übersteigender Betrag: 1.600 € − 1.360,64 € = 239,36 €
  3. Davon 40 %: 95,74 €
  4. Witwenrente: 880 € − 95,74 € = 784,26 €

Ohne Kind wäre der Freibetrag niedriger und die Kürzung entsprechend höher. Ein Nettoeinkommen unterhalb von 1.122,53 € führt zu gar keiner Kürzung.

Was als Einkommen zählt — und was nicht

Wichtig ist, dass nicht das Brutto angerechnet wird, sondern ein pauschaliertes Nettoeinkommen. Bei Arbeitsentgelt zieht die Rentenversicherung dafür einen pauschalen Abschlag von 40 % vom Brutto ab.

  • Angerechnet wird: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit, eigene Renten, Betriebsrenten, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie Vermögenseinkünfte wie Mieten und Kapitalerträge.
  • Nicht angerechnet wird: Riester-Renten, private Rentenversicherungen ohne Förderung, Grundsicherung, Wohngeld, Pflegegeld und Erbschaften.

Dass Riester-Renten anrechnungsfrei bleiben, ist ein oft übersehener Vorteil — der Riester-Rechner zeigt, was dabei zusammenkommt.

Abzüge von der Witwenrente

Von der berechneten Witwenrente gehen noch Sozialabgaben ab — wie bei jeder Rente:

  • Krankenversicherung: 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, zusammen rund 8,75 %,
  • Pflegeversicherung: 3,6 %, bei Kinderlosen 4,2 % — vollständig selbst zu tragen.

Die Witwenrente ist zudem steuerpflichtig, und zwar mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem sie beginnt. Details zur Rentenbesteuerung im Beitrag zur Nettorente.

Abschläge und Sonderfälle

  • Rentenabschlag: Verstirbt der Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze, wird die Witwenrente um bis zu 10,8 % gekürzt.
  • Versorgungsehe: Bestand die Ehe kürzer als ein Jahr, unterstellt die Rentenversicherung eine Heirat allein zur Versorgung — dann besteht kein Anspruch. Die Vermutung ist widerlegbar, etwa bei einem plötzlichen Unfalltod.
  • Wiederheirat: Der Anspruch entfällt. Als Ausgleich gibt es eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags.
  • Mindestversicherungszeit: Der Verstorbene muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben — bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit entfällt diese Voraussetzung.
  • Geschiedene: Kein Anspruch auf Witwenrente. In Betracht kommt allenfalls eine Erziehungsrente, wenn gemeinsame Kinder erzogen werden.

Antrag: die Frist, die Geld kostet

Der wichtigste organisatorische Punkt: Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todestag. Dann wird die Rente rückwirkend ab dem Todesmonat gezahlt. Bei späterem Antrag beginnt die Zahlung erst mit dem Antragsmonat — die Zeit davor ist endgültig verloren.

  1. Wo: Deutsche Rentenversicherung, Versichertenberater oder — für das Sterbevierteljahr — jedes Postamt.
  2. Unterlagen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummern beider Ehepartner, Personalausweis, Bankverbindung, Nachweise über eigenes Einkommen.
  3. Frist: 12 Monate für die rückwirkende Zahlung ab Todesmonat.
  4. Meldepflicht: Ändert sich Ihr Einkommen wesentlich, müssen Sie das melden. Die Rentenversicherung prüft ohnehin jährlich — Überzahlungen werden zurückgefordert.

Neben der Witwenrente kann Anspruch auf Waisenrente für die Kinder bestehen: 10 % für Halbwaisen, 20 % für Vollwaisen, bis 18 Jahre und bei Ausbildung bis 27 Jahre.

#Witwenrente#Hinterbliebenenrente#Rente#Freibetrag#Deutsche Rentenversicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Wie hoch ist die Witwenrente 2026?+

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 %. Bei Eheschließung vor 2002 und einem vor 1962 geborenen Partner gilt altes Recht mit 60 %. In den ersten drei Monaten wird im Sterbevierteljahr die volle Rente weitergezahlt.

?Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente?+

Ab dem 1. Juli 2026 beträgt er 1.122,53 € Nettoeinkommen im Monat, zuzüglich 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind. Er entspricht dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts von 42,52 € und steigt mit jeder Rentenanpassung.

?Wie viel Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?+

40 % des Betrags, der den Freibetrag übersteigt. Bei 1.600 € Nettoeinkommen und einem Kind liegt der Freibetrag bei 1.360,64 €; von den übersteigenden 239,36 € werden 95,74 € angerechnet. Einkommen unterhalb des Freibetrags führt zu keiner Kürzung.

?Was ist das Sterbevierteljahr?+

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt, ohne Einkommensanrechnung. Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung den Betrag als Vorschuss in einer Summe aus — beantragbar auch bei jedem Postamt.

?Bis wann muss ich Witwenrente beantragen?+

Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todestag, dann wird rückwirkend ab dem Todesmonat gezahlt. Bei späterem Antrag beginnt die Zahlung erst mit dem Antragsmonat; die davor liegende Zeit ist endgültig verloren.

?Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?+

Der Anspruch entfällt mit der Wiederheirat. Als Ausgleich wird eine einmalige Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der Witwenrente gezahlt.

Passende Rechner zum Thema

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 22. August 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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