Familie & Kinder

Elterngeld 2026: Höhe, Dauer und warum es nur 14 Monate gibt

65 bis 67 Prozent vom Netto klingt einfach — gemeint ist aber ein eigens berechnetes Elterngeld-Netto, nicht Ihre Gehaltsabrechnung. Wie gerechnet wird, warum es 12+2 Monate sind und welcher Schritt vor der Geburt vierstellig wirkt.

Redaktion BruttoNettoCalculator
6 Min. Lesezeit
Ratgeber
Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 21. August 2026
Elterngeld 2026: Höhe, Dauer und warum es nur 14 Monate gibt
Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet

Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 % des Elterngeld-Nettos der zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Gezahlt wird es 12 Monate, plus 2 Partnermonate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen — daher die verbreiteten 14 Monate. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 € entfällt der Anspruch vollständig.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Ersatzrate
65 – 67 % vom Elterngeld-Netto
Mindestbetrag
300 € / Monat
Höchstbetrag
1.800 € / Monat
Bezugsdauer
12 Monate + 2 Partnermonate
ElterngeldPlus
halber Betrag, doppelte Dauer
Einkommensgrenze
175.000 € zvE

Elterngeld gehört zu den Leistungen, bei denen die Rechnung fast niemand vorher richtig macht — und der wichtigste Schritt liegt oft schon Monate vor der Geburt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Grundlage ist das Elterngeld-Netto der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Das ist nicht die Zahl auf Ihrer Gehaltsabrechnung: Die Elterngeldstelle nimmt das Bruttoentgelt und zieht davon pauschal ab — Steuern nach Ihrer Steuerklasse, Sozialabgaben und einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 83,33 € monatlich.

Auf dieses Elterngeld-Netto wird die Ersatzrate angewendet:

Elterngeld-Netto vor der GeburtErsatzrate
unter 1.000 €bis zu 100 % — steigt gleitend, je niedriger das Einkommen
1.000 € bis 1.200 €67 %
1.200 € bis 1.240 €gleitend von 67 % auf 65 %
über 1.240 €65 %

Gedeckelt wird das Ergebnis bei 1.800 €, der Mindestbetrag von 300 € steht auch Eltern ohne vorheriges Einkommen zu. Der Höchstbetrag ist mit einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 € erreicht — wer mehr verdient, bekommt trotzdem nur 1.800 €. Eine Orientierung liefert der Elterngeld-Rechner.

Beide Beträge sind seit Einführung 2007 unverändert. Real hat das Elterngeld dadurch erheblich an Wert verloren; eine Anpassung ist politisch angekündigt, aber nicht beschlossen.

Warum nur 14 Monate?

Die häufigste Frage — und sie beruht auf einem Missverständnis. Es gibt nicht "14 Monate Elterngeld", sondern:

  • 12 Monatsbeträge für ein Elternteil allein,
  • + 2 Partnermonate, wenn der andere Elternteil ebenfalls mindestens zwei Monate bezieht und dabei Erwerbseinkommen wegfällt,
  • 14 Monate für Alleinerziehende, die die Partnermonate allein nutzen dürfen.

Die zwei Zusatzmonate sind also ein Anreiz, dass sich beide Elternteile beteiligen — nimmt ein Partner sie nicht in Anspruch, verfallen sie. Aufteilen können Sie die Monate frei, gleichzeitiger Bezug ist möglich.

ElterngeldPlus: halber Betrag, doppelte Dauer

Ein Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln. Der monatliche Betrag halbiert sich, gedeckelt bei 900 €.

Der eigentliche Vorteil liegt aber woanders: ElterngeldPlus ist für Teilzeitarbeit gebaut. Beim Basiselterngeld wird Teilzeiteinkommen so angerechnet, dass vom Zuverdienst wenig übrig bleibt. Bei ElterngeldPlus fällt die Anrechnung deutlich milder aus — wer während der Elternzeit 20 bis 30 Stunden arbeitet, kommt damit meist auf ein spürbar höheres Gesamteinkommen.

Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus: vier weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Die Einkommensgrenze: 175.000 €

Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 € entfällt der Anspruch vollständig — einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Die Grenze wurde zuletzt mehrfach abgesenkt: von 300.000 € für Paare auf 200.000 €, dann auf 175.000 €.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt, nicht das Bruttogehalt. Es liegt typischerweise deutlich darunter — den Wert finden Sie im Steuerbescheid oder ermitteln ihn mit dem Einkommensteuer-Rechner. Es handelt sich um eine harte Grenze: ein Euro darüber bedeutet null Elterngeld.

Der Steuerklassen-Schritt vor der Geburt

Weil das Elterngeld-Netto mit der Steuerklasse berechnet wird, verändert ein Wechsel das Ergebnis erheblich. Wer vor der Geburt von Steuerklasse V in Klasse III wechselt, kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro monatlich erhöhen — über 14 Monate ein vierstelliger Betrag.

Die Frist ist das Entscheidende. Die neue Steuerklasse muss in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten haben — also in mindestens sieben der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Bei Müttern beginnt der Bemessungszeitraum vor dem Mutterschutz. Praktisch heißt das: Der Wechsel muss rund zehn Monate vor dem errechneten Geburtstermin beantragt sein.

Das ist legal und von der Rechtsprechung bestätigt; die Elterngeldstelle prüft die Motive nicht. An der Jahressteuer ändert der Wechsel nichts — er verschiebt nur die monatliche Vorauszahlung, siehe Steuerklasse 3/5 oder 4/4. Die Kombination vergleicht der Steuerklassenwechsel-Rechner.

Weitere Zuschläge

  • Geschwisterbonus: 10 % des Elterngeldes, mindestens 75 €, wenn ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei unter sechs Jahren im Haushalt leben.
  • Mehrlingszuschlag: 300 € pro weiterem Kind bei Zwillingen oder Drillingen.
  • Frühchen-Regelung: Bei deutlich zu früh geborenen Kindern gibt es zusätzliche Monatsbeträge, gestaffelt nach dem Abstand zum Termin.

Was angerechnet wird

Zwei Leistungen mindern das Elterngeld vollständig:

  • Mutterschaftsgeld samt Arbeitgeberzuschuss — es wird taggenau angerechnet. Für die Monate des Mutterschutzes bleibt daher meist kein Elterngeld übrig; diese Monate gelten trotzdem als verbraucht.
  • Elterngeld anderer Kinder, das im selben Zeitraum bezogen wird.

Nicht angerechnet werden Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.

Steuern: steuerfrei, aber teuer

Elterngeld ist steuerfrei — unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen im selben Jahr. Wer einige Monate gearbeitet und einige Monate Elterngeld bezogen hat, zahlt auf das Gehalt einen höheren Satz.

Rechnen Sie mit einer Nachzahlung. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr besteht ohnehin Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung — siehe Steuererklärungspflicht und Fristen. Bei zusammen veranlagten Paaren trifft der erhöhte Satz auch das Einkommen des Partners.

Antrag: worauf es ankommt

  1. Rückwirkend nur drei Monate. Wer später beantragt, verliert die davor liegenden Monatsbeträge endgültig.
  2. Erst nach der Geburt möglich — die Geburtsurkunde wird benötigt. Vorbereiten lässt sich der Antrag aber vorher.
  3. Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort; in vielen Bundesländern geht der Antrag online.
  4. Beide Elternteile stellen den Antrag gemeinsam auf einem Formular, auch wenn nur einer bezieht.
  5. Aufteilung planen, bevor Sie einreichen. Eine spätere Änderung ist nur eingeschränkt möglich.
#Elterngeld#ElterngeldPlus#Elternzeit#Familie#Lohnersatzleistung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

?Wie hoch ist das Elterngeld 2026?+

Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 % des Elterngeld-Nettos der zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzrate gleitend bis auf 100 %.

?Warum bekommt man Elterngeld nur 14 Monate?+

Es sind 12 Monatsbeträge für ein Elternteil plus 2 Partnermonate, die nur anfallen, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate bezieht und dabei Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende dürfen alle 14 Monate allein nutzen.

?Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Elterngeld?+

175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen — einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Maßgeblich ist das Kalenderjahr vor der Geburt. Es ist eine harte Grenze: Wer darüber liegt, erhält gar kein Elterngeld.

?Was ist ElterngeldPlus?+

Ein Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln; der Betrag halbiert sich und ist auf 900 € gedeckelt. Der Vorteil liegt in der milderen Anrechnung von Teilzeiteinkommen — für Eltern, die während der Elternzeit arbeiten, ergibt das meist ein höheres Gesamteinkommen.

?Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor dem Elterngeld?+

Ja, oft erheblich. Da das Elterngeld-Netto mit der Steuerklasse berechnet wird, kann ein Wechsel von Klasse V nach III mehrere hundert Euro monatlich ausmachen. Die neue Klasse muss aber in mindestens sieben der zwölf Monate des Bemessungszeitraums gegolten haben — der Antrag sollte rund zehn Monate vor dem Termin gestellt sein.

?Muss ich Elterngeld versteuern?+

Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet; eine Nachzahlung ist der Regelfall.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 22. August 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Der Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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