Auf fast jeder Gehaltsabrechnung von Eltern steht ein Feld wie "Kinderfreibetrag: 1,0" oder "Kifb: 0,5". Weil dort kein Euro-Betrag steht, lesen viele den Wert als Anzahl der Kinder — das stimmt aber nur zufällig. Der Zähler beschreibt Ihren Anteil am Freibetrag, nicht die Zahl Ihrer Kinder.
Was der Zähler tatsächlich bedeutet
Pro Kind existiert 2026 ein Kinderfreibetrag von 9.756 € (6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA-Freibetrag). Dieser Betrag gehört beiden Elternteilen gemeinsam — je zur Hälfte. Der Zähler gibt an, wie viele dieser halben Anteile auf Sie entfallen:
| Zähler | Bedeutung | Freibetrag für Sie | Typischer Fall |
|---|---|---|---|
| 0,5 | ein halber Anteil | 4.878 € | 1 Kind, Eltern nicht verheiratet oder getrennt |
| 1,0 | zwei halbe = ein voller Anteil | 9.756 € | 1 Kind, verheiratet und zusammen veranlagt |
| 1,5 | drei halbe Anteile | 14.634 € | 1 Kind voll + 1 Kind halb |
| 2,0 | vier halbe Anteile | 19.512 € | 2 Kinder, verheiratet |
Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern trägt also bei beiden Partnern jeweils den Zähler 2,0 — nicht etwa 1,0 pro Person. Grund: In den Steuerklassen III, IV und V wird der Freibetrag pro Elternteil in voller Höhe eingetragen, die Aufteilung geschieht erst bei der Veranlagung.
0,5 ist der gesetzliche Normalfall
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, geschieden oder dauernd getrennt lebend, bekommt jeder Elternteil grundsätzlich 0,5 pro Kind. Auch dann, wenn das Kind ausschließlich bei einem Elternteil wohnt. Das Kindergeld geht zwar an eine Person, der Freibetrag wird aber geteilt.
Wann aus 0,5 ein 1,0 wird
Ein alleinerziehender Elternteil kann den halben Anteil des anderen auf sich übertragen lassen. Das ist möglich, wenn
- der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nachkommt,
- der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit gar nicht unterhaltspflichtig ist,
- der Aufenthalt des anderen Elternteils dauerhaft unbekannt ist, oder
- der andere Elternteil der Übertragung zustimmt.
Die Übertragung beantragen Sie in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung oder über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
Wie stark verändert der Zähler mein Netto?
Hier liegt die zweite große Überraschung: Auf die Lohnsteuer wirkt der Zähler überhaupt nicht. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug ist bereits eingerechnet, dass Sie Kindergeld beziehen. Der Freibetrag reduziert im Monat nur:
- Solidaritätszuschlag — betrifft ohnehin nur höhere Einkommen, ab etwa 7.840 € Bruttomonatslohn in Steuerklasse I,
- Kirchensteuer — 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.
Wer keiner Kirche angehört und unterhalb der Soli-Freigrenze verdient, sieht durch den Zähler null Euro Unterschied im Monatsnetto. Das ist kein Fehler der Lohnbuchhaltung, sondern gesetzlich so gewollt. Prüfen können Sie das für Ihr Gehalt direkt im Lohnsteuerrechner.
Beispiel: Kirchensteuer-Ersparnis durch den Zähler
Ein kirchensteuerpflichtiger Angestellter in Nordrhein-Westfalen (9 %) mit 4.000 € Brutto und Steuerklasse I zahlt ohne Kinder rund 45 € Kirchensteuer im Monat. Mit Zähler 1,0 sinkt die Bemessungsgrundlage spürbar — die Ersparnis liegt im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat. Der Effekt ist real, aber deutlich kleiner, als die meisten erwarten.
Wo der Freibetrag wirklich zählt: die Steuererklärung
Die eigentliche Entlastung entsteht im Jahresausgleich. Dort führt das Finanzamt die Günstigerprüfung durch: Es rechnet aus, ob das ausgezahlte Kindergeld (259 € monatlich, 3.108 € jährlich) oder die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher ist — und gewährt automatisch das Bessere.
Für Alleinstehende mit einem Kind kippt die Rechnung bei etwa 45.500 € zu versteuerndem Einkommen zugunsten des Freibetrags. Details und die vollständige Ersparnis-Tabelle finden Sie im Beitrag zum Kinderfreibetrag 2026.
Zähler falsch? So korrigieren Sie ihn
Die Werte kommen aus der ELStAM-Datenbank und werden automatisch aus den Meldedaten gebildet. Falsch werden sie typischerweise nach Lebensereignissen:
- Nach der Geburt: Der Zähler kommt meist automatisch, kann aber ein bis zwei Monate hinterherhinken.
- Nach Trennung oder Scheidung: Häufig bleibt fälschlich 1,0 stehen, obwohl nur noch 0,5 zusteht — oder umgekehrt.
- Kind über 18: Der Zähler fällt weg, sobald der Kindergeldanspruch endet. Bei Kindern in Ausbildung oder Studium müssen Sie ihn aktiv beantragen — er läuft nicht automatisch weiter.
- Kind im Ausland: Der Freibetrag kann je nach Wohnsitzland gekürzt werden.
Korrigieren lässt sich der Wert über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt oder direkt in ELSTER. Wichtig: Eine Korrektur im laufenden Jahr wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer. Zu viel gezahlte Steuer holen Sie in jedem Fall über die Steuererklärung zurück — dort zählt der tatsächlich zustehende Anteil, unabhängig davon, was im Jahr eingetragen war.
Zähler und Steuerklasse — zwei getrennte Dinge
Der Kinderfreibetragszähler ist unabhängig von Ihrer Steuerklasse. Sie können Zähler 1,0 in Steuerklasse I, III, IV oder V haben. Nur Steuerklasse II hat eine echte Verbindung zu Kindern: Sie enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € plus 240 € je weiterem Kind) und senkt anders als der Zähler tatsächlich die monatliche Lohnsteuer. Welche Klasse in Ihrer Situation richtig ist, klärt der Steuerklassen-Finder.
