Bei den Abzügen vom Gehalt schauen die meisten auf die Lohnsteuer. Tatsächlich sind die Sozialabgaben bei mittleren Einkommen der größere Posten: Bei 3.000 € Brutto gehen 9,3 % an Steuern weg, aber 21,8 % an Sozialversicherung.
Die Beitragssätze 2026 im Überblick
| Versicherungszweig | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung (allgemein) | 14,6 % | 7,3 % | 7,3 % |
| KV-Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 2,9 % | 1,45 % | 1,45 % |
| Pflegeversicherung (Grundbeitrag) | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % |
| Kinderlosenzuschlag (ab 23 J.) | 0,6 % | 0,6 % | — |
| Summe Arbeitnehmer (kinderlos) | — | ca. 21,75 % | — |
Der Kinderlosenzuschlag trägt der Arbeitnehmer allein — er ist der einzige Posten ohne paritätische Teilung. Umgekehrt sinkt der Pflegebeitrag mit mehreren Kindern: ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren um je 0,25 Prozentpunkte, maximal um 1,0 Prozentpunkt bei fünf und mehr Kindern.
Der Zusatzbeitrag ist keine feste Größe
2,9 % ist der amtliche Durchschnittswert nach § 242a SGB V — nicht das, was Ihre Kasse verlangt. Die tatsächlichen Sätze streuen 2026 deutlich. Bei 4.000 € Brutto bedeutet ein halber Prozentpunkt Unterschied rund 10 € netto im Monat, also 120 € im Jahr. Ein Kassenvergleich ist damit einer der wenigen Hebel, die ohne Verhandlung wirken — der Rechner mit Krankenkassenwahl zeigt die Unterschiede direkt.
Was das konkret kostet
Arbeitnehmeranteil, Steuerklasse I, kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag:
| Brutto / Monat | Rente | Arbeitslos | Kranken | Pflege | Summe | in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 186,00 € | 26,00 € | 175,00 € | 48,00 € | 435,00 € | 21,7 % |
| 3.000 € | 279,00 € | 39,00 € | 262,50 € | 72,00 € | 652,50 € | 21,8 % |
| 4.000 € | 372,00 € | 52,00 € | 350,00 € | 96,00 € | 870,00 € | 21,8 % |
| 5.000 € | 465,00 € | 65,00 € | 437,50 € | 120,00 € | 1.087,50 € | 21,8 % |
| 6.000 € | 558,00 € | 78,00 € | 508,59 € | 139,50 € | 1.284,09 € | 21,4 % |
| 8.000 € | 744,00 € | 104,00 € | 508,59 € | 139,50 € | 1.496,09 € | 18,7 % |
Bis 5.000 € bleibt der Anteil konstant bei knapp 21,8 %. Ab 6.000 € sinkt er — und bei 8.000 € liegt er nur noch bei 18,7 %. Der Grund sind die Beitragsbemessungsgrenzen.
Beitragsbemessungsgrenzen: wo die Beiträge aufhören zu steigen
| Zweig | Grenze / Jahr | Grenze / Monat |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € | 5.812,50 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 € | 8.450 € |
Oberhalb dieser Beträge werden keine weiteren Beiträge erhoben. Wer 8.000 € verdient, zahlt Krankenversicherung nur auf 5.812,50 € — die restlichen rund 2.190 € bleiben beitragsfrei.
Das erklärt einen Effekt, der bei Gehaltsverhandlungen überrascht: Bei sehr hohen Einkommen bleibt von einer Erhöhung anteilig mehr übrig, weil auf den zusätzlichen Euro keine KV- und PV-Beiträge mehr anfallen. Details dazu im Beitrag zur Gehaltserhöhung netto; alle Grenzwerte stehen auf der Seite zur Beitragsbemessungsgrenze 2026.
Versicherungspflichtgrenze — nicht dasselbe
Häufig verwechselt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob Sie sich privat krankenversichern dürfen. Sie liegt höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Wer sie überschreitet, kann in die PKV wechseln — ob sich das lohnt, hängt an Alter, Gesundheit und Familienplanung, siehe PKV vs. GKV.
Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt
Die "Lohnnebenkosten" sind höher als der halbe Beitragssatz. Zusätzlich zu seinem paritätischen Anteil trägt der Arbeitgeber allein:
- Umlage U1 — Entgeltfortzahlung bei Krankheit, kassenabhängig meist 1 bis 3 %,
- Umlage U2 — Mutterschaftsaufwendungen, rund 0,4 bis 0,7 %,
- Insolvenzgeldumlage — 0,15 %,
- Gesetzliche Unfallversicherung — abhängig von der Gefahrklasse der Branche.
In Summe kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber rund 21 bis 23 % über dem Bruttogehalt. Der Arbeitgeber-Rechner weist die vollständigen Personalkosten aus — nützlich für Gehaltsverhandlungen, weil er zeigt, was ein Angebot den Arbeitgeber tatsächlich kostet.
Wann weniger oder gar nichts anfällt
| Konstellation | Sozialabgaben |
|---|---|
| Minijob bis 603 € | nur 3,6 % Rentenversicherung (befreibar) |
| Midijob 603,01 – 2.000 € | reduziert, gleitend ansteigend |
| Werkstudent (20-Stunden-Regel) | nur Rentenversicherung |
| Kurzfristige Beschäftigung | keine |
| Beamte | keine — dafür eigene Vorsorge |
| Betriebliche Altersvorsorge bis 338 €/Monat | beitragsfrei |
Wie stark der Übergangsbereich entlastet, zeigt der Beitrag zum Midijob 2026: Bei 620 € Brutto fallen nur 5,29 € statt 135,16 € an.
Was Sie selbst beeinflussen können
- Krankenkasse wechseln. Der einzige Beitragssatz, den Sie frei wählen — bei 4.000 € Brutto sind bis zu dreistellige Jahresbeträge drin. Das Sonderkündigungsrecht greift bei jeder Beitragserhöhung.
- Kindernachweis einreichen. Wer Kinder hat, aber den Kinderlosenzuschlag von 0,6 % zahlt, verschenkt Geld. Die Krankenkasse braucht den Nachweis einmalig.
- Entgeltumwandlung prüfen. Bis 338 € monatlich sind beitragsfrei — allerdings mit Folgen für Rentenanspruch und spätere Verbeitragung, siehe bAV: lohnt sich das?
- Steuerfreie Gehaltsbausteine verhandeln. Sachbezug, Jobticket oder Kinderbetreuungszuschuss bleiben komplett abgabenfrei.
