BARMER: Zusatzbeitrag 3,29 % — was bleibt netto?
Die BARMER erhebt 2026 einen Zusatzbeitrag von 3,29 %. Mit dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % ergibt das 17,89 % Gesamtbeitrag — davon tragen Sie als Arbeitnehmer 8,95 %.
Der Zusatzbeitrag liegt 0,39 % über dem amtlichen Durchschnitt von 2,90 %. Bei 4.500 € brutto im Monat sind das rund 71,28 € weniger netto im Jahr.
Was der Zusatzbeitrag der BARMER netto kostet
Nettogehalt in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Kindern (Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag). Die Differenz vergleicht diese Kasse mit dem amtlichen Durchschnitt von 2,90 % bzw. mit BKK firmus als günstigster Kasse.
| Brutto / Monat | Netto / Monat | vs. Durchschnitt / Jahr | vs. BKK firmus / Jahr |
|---|---|---|---|
| 2.500,00 € | 1.786,67 € | -43,43 € | -123,80 € |
| 3.500,00 € | 2.359,48 € | -58,27 € | -165,89 € |
| 4.500,00 € | 2.906,62 € | -71,28 € | -203,32 € |
| 6.000,00 € | 3.691,80 € | -85,58 € | -243,43 € |
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr erhoben — oberhalb davon steigt der Beitrag nicht weiter. Mehr dazu: Beitragsbemessungsgrenze 2026.
BARMER Brutto-Netto-Rechner: mit dem Satz der BARMER rechnen
Der Rechner startet mit der BARMER — tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein und vergleichen Sie direkt mit jeder anderen Kasse.
Ausblick 2027
BARMER: Zusatzbeitrag 2027
Noch nicht festgelegt. 2026 erhebt die BARMER 3,29 %. Den Satz für 2027 beschließt die Kasse in der Regel im Dezember — wir tragen ihn hier ein, sobald er veröffentlicht ist, und schätzen ihn bis dahin nicht.
- 14. Oktober 2026: Der GKV-Schätzerkreis hat die Finanzen der Krankenkassen für 2027 prognostiziert: rechnerischer Durchschnitt unverändert 2,9 %.
- bis 1. November 2026: Das Bundesgesundheitsministerium gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bekannt (§ 242a SGB V). 2026 lag er bei 2,9 %.
- bis Ende Dezember 2026: Jede Kasse beschließt ihren eigenen Satz für 2027. Erhöht die BARMER ihn, muss sie Sie vorher schriftlich informieren und auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
- bis 31. Januar 2027: Bei einer Erhöhung zum 1. Januar können Sie bis Ende Januar kündigen und zu einer günstigeren Kasse wechseln (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Was eine Erhöhung Sie kosten würde
Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihr Anteil pro Monat bei einer Erhöhung um …
| Brutto / Monat | +0,2 Pp. | +0,5 Pp. | +0,8 Pp. |
|---|---|---|---|
| 3.000,00 € | 3,00 € | 7,50 € | 12,00 € |
| 4.500,00 € | 4,50 € | 11,25 € | 18,00 € |
| ab 6.375,00 € | 6,38 € | 15,94 € | 25,50 € |
Arbeitnehmeranteil = Brutto × Erhöhung ÷ 2, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2027 von 6.375,00 € im Monat (Rechengrößen-Verordnung 2027, Kabinettsbeschluss vom 7.10.2026).
Alle Sozialabgaben 2027 auf einmal — Zusatzbeitrag, höhere Beitragsbemessungsgrenzen und Rentenbeitrag — rechnet der Sozialabgaben-Rechner 2027; Ihr Netto mit dem Satz jeder Kasse zeigt der Brutto-Netto-Rechner mit Krankenkasse. Die Sätze 2027 aller Kassen, sobald sie feststehen, finden Sie in der Übersicht Zusatzbeitrag 2027: alle Krankenkassen im Vergleich.
Kassen mit ähnlichem Beitrag
Sortiert nach Zusatzbeitrag 2026 — Stand 1. Oktober 2026.
