Referentenentwurf vom 21.09.2026 — noch nicht beschlossen

Beitragsbemessungsgrenze 2027: 76.500 € und 106.200 €

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21. September 2026 den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Grundlage ist die Lohnentwicklung 2025 von 4,38 % — alle Rechengrößen steigen. Beschlossen ist die Verordnung noch nicht: Bundesregierung und Bundesrat stehen aus.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Kranken- und Pflegeversicherung
76.500 €
im Jahr · 6.375,00 € im Monat
von 69.750 € in 2026 (+9,7 %)

Steigt zusätzlich zur Lohnentwicklung um 300 € im Monat — deshalb der überproportionale Sprung.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
106.200 €
im Jahr · 8.850,00 € im Monat
von 101.400 € in 2026 (+4,7 %)

Bundeseinheitlich — seit 2025 keine Trennung zwischen West und Ost mehr.

Alle Rechengrößen 2027 im Überblick

Rechengrößepro Monatpro Jahr
BBG Kranken- und Pflegeversicherung6.375,00 €76.500 €
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung8.850,00 €106.200 €
Bezugsgröße4.130,00 €49.560 €
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)7.012,50 €84.150 €
BBG knappschaftliche Rentenversicherung10.900,00 €130.800 €

Quelle: Referentenentwurf des BMAS zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, Stand 21. September 2026. Vorläufiges Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung 2027: 53.452 €.

Was die höheren Grenzen kosten

Betroffen ist nur, wer über den Grenzen verdient — für alle anderen ändert sich durch die Anhebung nichts. Oberhalb beider Grenzen wächst die Bemessungsgrundlage um 6.750 € bei Kranken- und Pflegeversicherung und um 4.800 € bei Rente und Arbeitslosenversicherung.

Mehrbeitrag KV/PV
712,13 €
im Jahr
Mehrbeitrag RV/ALV
508,80 €
im Jahr
Zusammen
1.220,93 €
101,74 € im Monat

Arbeitnehmeranteil bei fortgeschriebenen Beitragssätzen 2026 (KV 8,75 %, PV 1,8 %, RV 9,3 %, ALV 1,3 %). Die Beitragssätze 2027 regelt der Entwurf nicht — steigen sie, fällt die Mehrbelastung höher aus. Der Arbeitgeber trägt noch einmal etwa denselben Betrag.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Nach dem Referentenentwurf des BMAS vom 21. September 2026 liegt sie bei 76.500 € im Jahr (6.375,00 € im Monat) für die Kranken- und Pflegeversicherung und bei 106.200 € im Jahr (8.850,00 € im Monat) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beschlossen ist die Verordnung noch nicht: Sie muss die Bundesregierung passieren und anschließend vom Bundesrat gebilligt werden.
Sind die Werte für 2027 schon endgültig?
Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf, also den Arbeitsstand des Ministeriums. Erfahrungsgemäß bleiben die Rechengrößen im weiteren Verfahren unverändert, weil sie sich rechnerisch aus der Lohnentwicklung ergeben — ein Automatismus ist das aber nicht. Verbindlich werden sie erst mit der Verkündung der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027.
Warum steigt die Grenze für die Krankenversicherung 2027 so stark?
Weil zwei Effekte zusammenkommen. Die Rechengrößen folgen der Lohnentwicklung 2025 von 4,38 %. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kommen darüber hinaus 300 € im Monat obendrauf. Aus 69.750 € werden dadurch 76.500 € — ein Plus von 9,7 %, deutlich mehr als bei Rente und Arbeitslosenversicherung.
Was kostet mich die höhere Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Wer mit seinem Bruttogehalt über beiden Grenzen liegt, zahlt 2027 auf 6.750 € mehr Bemessungsgrundlage bei KV/PV und auf 4.800 € mehr bei RV/ALV Beiträge. Bei unveränderten Beitragssätzen sind das rund 1.220,93 € mehr Arbeitnehmerbeitrag im Jahr — etwa 101,74 € im Monat. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal ungefähr denselben Betrag. Die Beitragssätze für 2027 regelt dieser Entwurf allerdings nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Beiträge, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entscheidet, ob Sie die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt verlassen dürfen. 2027 soll die Versicherungspflichtgrenze bei 84.150 € im Jahr liegen, also 7.012,50 € im Monat. Erst wer regelmäßig darüber verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Rechnet der Brutto-Netto-Rechner schon mit den Werten 2027?
Nein. Solange die Verordnung nicht beschlossen ist, rechnen alle 2027-Szenarien im Rechner mit den amtlichen Sozialversicherungswerten 2026; nur der Steuerteil folgt dem Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027. Sobald die Verordnung in Kraft ist, wird die Engine umgestellt.
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