Beitragsbemessungsgrenze 2027: 76.500 € und 106.200 €
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21. September 2026 den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Grundlage ist die Lohnentwicklung 2025 von 4,38 % — alle Rechengrößen steigen. Beschlossen ist die Verordnung noch nicht: Bundesregierung und Bundesrat stehen aus.
Steigt zusätzlich zur Lohnentwicklung um 300 € im Monat — deshalb der überproportionale Sprung.
Bundeseinheitlich — seit 2025 keine Trennung zwischen West und Ost mehr.
Alle Rechengrößen 2027 im Überblick
| Rechengröße | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 6.375,00 € | 76.500 € |
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.850,00 € | 106.200 € |
| Bezugsgröße | 4.130,00 € | 49.560 € |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 7.012,50 € | 84.150 € |
| BBG knappschaftliche Rentenversicherung | 10.900,00 € | 130.800 € |
Quelle: Referentenentwurf des BMAS zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, Stand 21. September 2026. Vorläufiges Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung 2027: 53.452 €.
Was die höheren Grenzen kosten
Betroffen ist nur, wer über den Grenzen verdient — für alle anderen ändert sich durch die Anhebung nichts. Oberhalb beider Grenzen wächst die Bemessungsgrundlage um 6.750 € bei Kranken- und Pflegeversicherung und um 4.800 € bei Rente und Arbeitslosenversicherung.
Arbeitnehmeranteil bei fortgeschriebenen Beitragssätzen 2026 (KV 8,75 %, PV 1,8 %, RV 9,3 %, ALV 1,3 %). Die Beitragssätze 2027 regelt der Entwurf nicht — steigen sie, fällt die Mehrbelastung höher aus. Der Arbeitgeber trägt noch einmal etwa denselben Betrag.