Zusatzbeitrag 2027: Alle Krankenkassen im Vergleich
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis zum 1. November 2026 festgelegt, die Kassen beschließen ihre Sätze meist im Dezember. Bis dahin gelten die Sätze 2026: Die günstigste Kasse unserer Auswahl ist die BKK firmus mit 2,18 %, die teuerste die BKK24 mit 4,39 %. Bei 4.000,00 € brutto zahlen Sie bei der teuersten Kasse 44,20 € im Monat mehr als bei der günstigsten, für dieselben gesetzlichen Leistungen.
Was kostet mich der neue Zusatzbeitrag?
Ihr Anteil am Zusatzbeitrag pro Monat. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
2026 (2,69 %)
53,80 €
2027: Satz noch nicht bekannt
53,80 €
bei gleichem Satz, nur mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze (Entwurf)
Wechsel zur BKK firmus
−10,20 €
im Monat, 122,40 € im Jahr (Sätze 2026)
Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 € im Monat; 2027 laut Kabinettsbeschluss 6.375,00 € (Bundesrat steht aus). Ihr vollständiges Netto mit dem Satz Ihrer Kasse rechnet der Brutto-Netto-Rechner mit Krankenkasse.
| Art | ||||
|---|---|---|---|---|
| BKK firmus günstigste 2026 | BKK | 2,18 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarlandnur Rheinland-Pfalz, Saarland | AOK | 2,47 % | noch nicht bekannt | – |
| hkk Krankenkasse | Ersatzkasse | 2,59 % | noch nicht bekannt | – |
| Audi BKK | BKK | 2,60 % | noch nicht bekannt | – |
| Techniker Krankenkasse (TK) | Ersatzkasse | 2,69 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK Bayernnur Bayern | AOK | 2,69 % | noch nicht bekannt | – |
| HEK — Hanseatische Krankenkasse | Ersatzkasse | 2,89 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK Hessennur Hessen | AOK | 2,98 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK Niedersachsennur Niedersachsen | AOK | 2,98 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK Baden-Württembergnur Baden-Württemberg | AOK | 2,99 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK NordWestnur Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein | AOK | 2,99 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK PLUSnur Sachsen, Thüringen | AOK | 3,10 % | noch nicht bekannt | – |
| DAK-Gesundheit | Ersatzkasse | 3,20 % | noch nicht bekannt | – |
| BARMER | Ersatzkasse | 3,29 % | noch nicht bekannt | – |
| AOK Nordostnur Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | AOK | 3,50 % | noch nicht bekannt | – |
| BIG direkt gesund | IKK | 3,69 % | noch nicht bekannt | – |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | Ersatzkasse | 3,78 % | noch nicht bekannt | – |
| KNAPPSCHAFT | Knappschaft | 4,30 % | noch nicht bekannt | – |
| BKK24 | BKK | 4,39 % | noch nicht bekannt | – |
Noch hat keine Kasse dieser Auswahl ihren Satz für 2027 veröffentlicht. Die meisten beschließen ihn im Dezember; wir tragen jeden Wert nach, sobald die Kasse ihn bekannt gibt.
Ausblick 2027
Zusatzbeitrag 2027
Schätzerkreis: 2,9 %. Der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 einen rechnerischen Durchschnitt von unverändert 2,9 % ermittelt; amtlich gibt ihn das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt. Die Sätze der einzelnen Kassen folgen im Dezember und können darüber liegen.
- 14. Oktober 2026: Der GKV-Schätzerkreis hat die Finanzen der Krankenkassen für 2027 prognostiziert: rechnerischer Durchschnitt unverändert 2,9 %.
- bis 1. November 2026: Das Bundesgesundheitsministerium gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 bekannt (§ 242a SGB V). 2026 lag er bei 2,9 %.
- bis Ende Dezember 2026: Jede Kasse beschließt ihren eigenen Satz für 2027. Erhöht Ihre Kasse ihn, muss sie Sie vorher schriftlich informieren und auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
- bis 31. Januar 2027: Bei einer Erhöhung zum 1. Januar können Sie bis Ende Januar kündigen und zu einer günstigeren Kasse wechseln (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Was eine Erhöhung Sie kosten würde
Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihr Anteil pro Monat bei einer Erhöhung um …
| Brutto / Monat | +0,2 Pp. | +0,5 Pp. | +0,8 Pp. |
|---|---|---|---|
| 3.000,00 € | 3,00 € | 7,50 € | 12,00 € |
| 4.500,00 € | 4,50 € | 11,25 € | 18,00 € |
| ab 6.375,00 € | 6,38 € | 15,94 € | 25,50 € |
Arbeitnehmeranteil = Brutto × Erhöhung ÷ 2, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2027 von 6.375,00 € im Monat (Rechengrößen-Verordnung 2027, Kabinettsbeschluss vom 7.10.2026).
Alle Sozialabgaben 2027 auf einmal — Zusatzbeitrag, höhere Beitragsbemessungsgrenzen und Rentenbeitrag — rechnet der Sozialabgaben-Rechner 2027.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie außerordentlich kündigen, auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Frist läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 also bis zum 31. Januar 2027. Die Kasse muss Sie spätestens einen Monat vorher schriftlich informieren und dabei auf das Sonderkündigungsrecht, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands hinweisen.
Praktisch kündigen Sie nicht selbst: Sie wählen die neue Kasse, und diese meldet den Wechsel der alten Kasse. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Monats. Ohne Beitragserhöhung können Sie nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit derselben Frist wechseln. Für Ihren Arbeitgeber ändert sich nur die Kasse, an die er die Beiträge abführt.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben denselben allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V). Reicht das Geld nicht, verlangt jede Kasse zusätzlich einen eigenen Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V). Beide Sätze teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte, Rentner und Rentenversicherung ebenso. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V ist nur ein Rechenwert, etwa für Minijob-Pauschalen und Midijobs. Ihre Gehaltsabrechnung richtet sich nach dem Satz Ihrer Kasse.
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 2026 5.812,50 € im Monat, 2027 nach dem Entwurf des BMAS 6.375,00 €. Wer darüber verdient, zahlt 2027 also auch bei gleichem Satz mehr. Mehr dazu auf der Seite Beitragsbemessungsgrenze 2027. Was der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse für Ihr Netto bedeutet, rechnet der Brutto-Netto-Rechner mit Krankenkasse; im Brutto-Netto-Rechner 2026/2027 stellen Sie den Satz unter „Krankenkasse“ ein.
Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag 2027
Nach dem GKV-Schätzerkreis vom 14. Oktober 2026 rechnerisch unverändert 2,9 % (2026: 2,9 %). Amtlich gibt ihn das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt (§ 242a SGB V). Er ist ein Rechenwert; Ihre Kasse beschließt ihren eigenen Satz im Dezember und kann darüber liegen.
Die meisten Kassen beschließen ihren Satz für das neue Jahr im Dezember, nach der Bekanntgabe des Durchschnittswerts. Wir tragen jeden Satz in die Tabelle ein, sobald die Kasse ihn veröffentlicht hat. Schätzungen zeigen wir nicht.
Sie zahlen die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse auf Ihr Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € im Monat). Bei 4.000,00 € brutto und 2,9 % sind das 58,00 € im Monat. Jeder Zehntelprozentpunkt mehr kostet Sie bei diesem Gehalt 2 € im Monat.
Ja. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird (§ 175 Abs. 4 SGB V). Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 also bis zum 31. Januar 2027. Die Kasse muss Sie vorher schriftlich informieren. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam, bis dahin zahlen Sie den höheren Satz.
Das steht erst fest, wenn die Kassen ihre Sätze im Dezember veröffentlichen. 2026 war in unserer Auswahl die BKK firmus mit 2,18 % am günstigsten, die BKK24 mit 4,39 % am teuersten.
Quellen
- § 242 SGB V — Kassenindividueller Zusatzbeitrag
- § 242a SGB V — Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
- § 175 SGB V — Kassenwahl und Sonderkündigungsrecht
- GKV-Spitzenverband — Krankenkassenliste
- BMG — Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises (14.10.2026)
- BMAS — Kabinettsbeschluss Sozialversicherungsrechengrößen 2027 (7.10.2026)
Kassensätze: öffentliche Satzungsangaben der Kassen, Auswahl von 19 Kassen (rund 95 gesetzliche Kassen insgesamt), Datenstand 1. Oktober 2026. Stand der Seite: 23. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Beratung.
