Renteneintrittsalter-Rechner
Wann können Sie in Rente gehen — ohne Abschlag und frühestens? Geburtsdatum eingeben, Rentenbeginn auf den Monat genau ablesen.
Ihr Geburtsdatum
Ihre Regelaltersgrenze
67 Jahre
Regelaltersrente ab 01.07.2037.
Ihre Rentenarten
Regelaltersrente
mindestens 5 Jahre Versicherungszeit · § 35 SGB VIOhne Abschlag
ab Juli 2037
mit 67 Jahren
Frühestens
kein vorzeitiger Bezug möglich
Rente für langjährig Versicherte
35 Jahre Wartezeit · § 36 SGB VIOhne Abschlag
ab Juli 2037
mit 67 Jahren
Frühestens
ab Juli 2033
mit 63 Jahren · Abschlag 14,4 % (48 Monate)
Rente für besonders langjährig Versicherte
45 Jahre Wartezeit · § 38 SGB VIOhne Abschlag
ab Juli 2035
mit 65 Jahren
Frühestens
kein vorzeitiger Bezug möglich
Rente für schwerbehinderte Menschen
35 Jahre Wartezeit und GdB ab 50 · § 37 SGB VIOhne Abschlag
ab Juli 2035
mit 65 Jahren
Frühestens
ab Juli 2032
mit 62 Jahren · Abschlag 10,8 % (36 Monate)
Abschlag 0,3 % je Monat vor der abschlagsfreien Grenze, dauerhaft; wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt 0,5 % Zuschlag je Monat (§ 77 SGB VI). Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach Erreichen des Alters — wer am 1. geboren ist, schon im Geburtstagsmonat. Ob Sie die Wartezeit erfüllen, steht in Ihrer Renteninformation.
Renteneintrittsalter nach Jahrgang
Altersgrenzen ohne Abschlag; in Klammern der frühestmögliche Beginn mit Abschlag. Quelle: §§ 35–38 und 235–236b SGB VI.
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | 35 Jahre Wartezeit | 45 Jahre Wartezeit | Schwerbehindert |
|---|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | ab 63 mit 10,8 % Abschlag | 64 Jahre | 64 Jahre (61 Jahre, 10,8 %) |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | ab 63 mit 11,4 % Abschlag | 64 Jahre und 2 Monate | 64 Jahre und 2 Monate (61 Jahre und 2 Monate, 10,8 %) |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | ab 63 mit 12 % Abschlag | 64 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate (61 Jahre und 4 Monate, 10,8 %) |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | ab 63 mit 12,6 % Abschlag | 64 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate (61 Jahre und 6 Monate, 10,8 %) |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | ab 63 mit 13,2 % Abschlag | 64 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate (61 Jahre und 8 Monate, 10,8 %) |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | ab 63 mit 13,8 % Abschlag | 64 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate (61 Jahre und 10 Monate, 10,8 %) |
| ab 1964 | 67 Jahre | ab 63 mit 14,4 % Abschlag | 65 Jahre | 65 Jahre (62 Jahre, 10,8 %) |
Abschlag bei „35 Jahre Wartezeit“ für einen Rentenbeginn genau mit 63. Gesetzestexte: § 235, § 236, § 236a, § 236b, § 77 SGB VI.
Die vier Altersrenten im Überblick
Regelaltersrente: 5 Jahre Versicherungszeit genügen. Sie beginnt mit der Regelaltersgrenze — 67 Jahre ab Jahrgang 1964.
Langjährig Versicherte (35 Jahre): abschlagsfrei ebenfalls erst mit der Regelaltersgrenze, aber vorzeitig ab 63 — mit 0,3 % Abschlag je Monat, ab Jahrgang 1964 also 14,4 %.
Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre): die einzige vorgezogene Rente ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 mit 65. Ein früherer Beginn ist hier nicht möglich.
Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50, 35 Jahre): abschlagsfrei ab 65, vorzeitig ab 62 mit bis zu 10,8 % Abschlag (Jahrgang 1964 und jünger).
Wie viel Rente Sie bekommen, schätzt der Rentenrechner; was davon nach Steuern und Krankenversicherung bleibt, der Rente-Brutto-Netto-Rechner. Eine geförderte private Ergänzung ab 2027 rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner.
