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Nach SGB VI · alle Rentenarten

Renteneintrittsalter-Rechner

Wann können Sie in Rente gehen — ohne Abschlag und frühestens? Geburtsdatum eingeben, Rentenbeginn auf den Monat genau ablesen.

Ihr Geburtsdatum

Ihre Regelaltersgrenze

67 Jahre

Regelaltersrente ab 01.07.2037.

Ihre Rentenarten

Regelaltersrente

mindestens 5 Jahre Versicherungszeit · § 35 SGB VI

Ohne Abschlag

ab Juli 2037

mit 67 Jahren

Frühestens

kein vorzeitiger Bezug möglich

Rente für langjährig Versicherte

35 Jahre Wartezeit · § 36 SGB VI

Ohne Abschlag

ab Juli 2037

mit 67 Jahren

Frühestens

ab Juli 2033

mit 63 Jahren · Abschlag 14,4 % (48 Monate)

Rente für besonders langjährig Versicherte

45 Jahre Wartezeit · § 38 SGB VI

Ohne Abschlag

ab Juli 2035

mit 65 Jahren

Frühestens

kein vorzeitiger Bezug möglich

Rente für schwerbehinderte Menschen

35 Jahre Wartezeit und GdB ab 50 · § 37 SGB VI

Ohne Abschlag

ab Juli 2035

mit 65 Jahren

Frühestens

ab Juli 2032

mit 62 Jahren · Abschlag 10,8 % (36 Monate)

Abschlag 0,3 % je Monat vor der abschlagsfreien Grenze, dauerhaft; wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt 0,5 % Zuschlag je Monat (§ 77 SGB VI). Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach Erreichen des Alters — wer am 1. geboren ist, schon im Geburtstagsmonat. Ob Sie die Wartezeit erfüllen, steht in Ihrer Renteninformation.

Renteneintrittsalter nach Jahrgang

Altersgrenzen ohne Abschlag; in Klammern der frühestmögliche Beginn mit Abschlag. Quelle: §§ 35–38 und 235–236b SGB VI.

JahrgangRegelaltersgrenze35 Jahre Wartezeit45 Jahre WartezeitSchwerbehindert
195866 Jahreab 63 mit 10,8 % Abschlag64 Jahre64 Jahre (61 Jahre, 10,8 %)
195966 Jahre und 2 Monateab 63 mit 11,4 % Abschlag64 Jahre und 2 Monate64 Jahre und 2 Monate (61 Jahre und 2 Monate, 10,8 %)
196066 Jahre und 4 Monateab 63 mit 12 % Abschlag64 Jahre und 4 Monate64 Jahre und 4 Monate (61 Jahre und 4 Monate, 10,8 %)
196166 Jahre und 6 Monateab 63 mit 12,6 % Abschlag64 Jahre und 6 Monate64 Jahre und 6 Monate (61 Jahre und 6 Monate, 10,8 %)
196266 Jahre und 8 Monateab 63 mit 13,2 % Abschlag64 Jahre und 8 Monate64 Jahre und 8 Monate (61 Jahre und 8 Monate, 10,8 %)
196366 Jahre und 10 Monateab 63 mit 13,8 % Abschlag64 Jahre und 10 Monate64 Jahre und 10 Monate (61 Jahre und 10 Monate, 10,8 %)
ab 196467 Jahreab 63 mit 14,4 % Abschlag65 Jahre65 Jahre (62 Jahre, 10,8 %)

Abschlag bei „35 Jahre Wartezeit“ für einen Rentenbeginn genau mit 63. Gesetzestexte: § 235, § 236, § 236a, § 236b, § 77 SGB VI.

Die vier Altersrenten im Überblick

Regelaltersrente: 5 Jahre Versicherungszeit genügen. Sie beginnt mit der Regelaltersgrenze — 67 Jahre ab Jahrgang 1964.

Langjährig Versicherte (35 Jahre): abschlagsfrei ebenfalls erst mit der Regelaltersgrenze, aber vorzeitig ab 63 — mit 0,3 % Abschlag je Monat, ab Jahrgang 1964 also 14,4 %.

Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre): die einzige vorgezogene Rente ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 mit 65. Ein früherer Beginn ist hier nicht möglich.

Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50, 35 Jahre): abschlagsfrei ab 65, vorzeitig ab 62 mit bis zu 10,8 % Abschlag (Jahrgang 1964 und jünger).

Wie viel Rente Sie bekommen, schätzt der Rentenrechner; was davon nach Steuern und Krankenversicherung bleibt, der Rente-Brutto-Netto-Rechner. Eine geförderte private Ergänzung ab 2027 rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner.

Häufige Fragen zum Renteneintritt

Wann kann ich in Rente gehen?
Ohne Abschlag mit Erreichen der Regelaltersgrenze: Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren, für die Jahrgänge 1958 bis 1963 zwischen 66 und 66 Jahren und 10 Monaten. Früher geht es mit 35 Versicherungsjahren ab 63 (mit Abschlag), mit 45 Jahren ab 65 ohne Abschlag und mit Schwerbehinderung ab 65 bzw. mit Abschlag ab 62 (Jahrgang 1964 und jünger).
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Ja, aber nicht mehr abschlagsfrei. Als Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) kann sie weiterhin ab 63 beginnen, kostet dann aber 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze — für Jahrgang 1964 und jünger 14,4 % dauerhaft. Abschlagsfrei vorzeitig geht es nur mit 45 Jahren Wartezeit — ab Jahrgang 1964 mit 65.
Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitiger Rente?
0,3 % für jeden Monat, den die Rente vor der abschlagsfreien Altersgrenze beginnt (§ 77 SGB VI). Der Abschlag gilt lebenslang, auch für eine spätere Witwen- oder Witwerrente. Wer umgekehrt nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente aufschiebt, bekommt 0,5 % Zuschlag je Monat — 6 % pro Jahr.
Wann beginnt die Rente genau?
Am Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Sie das maßgebliche Alter erreichen (§ 99 SGB VI). Ein Lebensjahr ist am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Wer am 1. eines Monats geboren ist, bekommt die Rente deshalb schon ab dem Geburtstagsmonat — wer am 2. geboren ist, einen Monat später. Die Rente muss spätestens drei Monate danach beantragt werden, sonst beginnt sie erst mit dem Antragsmonat.
Was zählt zu den 35 und 45 Jahren Wartezeit?
Für die 35 Jahre zählen alle rentenrechtlichen Zeiten — Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Ausbildung. Für die 45 Jahre zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Berücksichtigungszeiten (Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, Pflege), Krankengeld und Arbeitslosengeld I — dieses aber nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, außer bei Insolvenz des Arbeitgebers (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Zeiten mit Bürgergeld zählen nicht. Den genauen Stand zeigt Ihr Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.
Darf ich neben einer vorgezogenen Rente hinzuverdienen?
Ja, unbegrenzt. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr — auch nicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Lohn ist aber steuer- und sozialversicherungspflichtig, und der Abschlag auf die Rente bleibt bestehen.
Grafik: Renteneintrittsalter-Rechner
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