Teilzeit Rechner Österreich
Vollzeitgehalt und Wochenstunden eingeben — der Rechner zeigt Teilzeit-Brutto, Netto, Netto pro Stunde und wie viel Prozent des Vollzeit-Nettos übrig bleiben.
Ihre Angaben
Teilzeit und Vollzeit im Vergleich
| Teilzeit | Vollzeit | |
|---|---|---|
| Brutto / Monat | € 2.077,92 | € 3.200,00 |
| Sozialversicherung | € 319,38 | € 586,24 |
| Lohnsteuer | € 82,52 | € 330,58 |
| Netto / Monat | € 1.676,02 | € 2.283,18 |
| Netto / Stunde | € 15,47 | € 13,69 |
Mit 65 % der Stunden bekommen Sie 73 % des Vollzeit-Nettos — Teilzeit ist netto relativ günstiger, weil Lohnsteuer und Arbeitslosenversicherung bei kleinerem Gehalt überproportional sinken.
Angestellte, Werte 2026, 14 Gehälter, ohne Kinder und Pendlerpauschale. Stundenlohn auf Basis von 52/12 Wochen pro Monat. Mehrstunden über die vereinbarte Teilzeit hinaus bekommen 25 % Zuschlag, wenn sie nicht ausgeglichen werden.
Tabelle
Teilzeit-Tabelle: € 3.200,00 Vollzeitgehalt
Angestellte, 38,5-Stunden-Woche als Vollzeit, 14 Gehälter, ohne Kinder, Bundesland außerhalb Wiens, Werte 2026.
| Stunden / Woche | Brutto / Monat | Netto / Monat | Netto / Jahr | % vom Vollzeit-Netto |
|---|---|---|---|---|
| 10 Std. | € 831,17 | € 705,50 | € 9.893,62 | 31 % |
| 15 Std. | € 1.246,75 | € 1.058,24 | € 14.840,30 | 46 % |
| 20 Std. | € 1.662,34 | € 1.397,98 | € 19.496,88 | 61 % |
| 25 Std. | € 2.077,92 | € 1.680,18 | € 23.554,26 | 73 % |
| 30 Std. | € 2.493,51 | € 1.900,18 | € 26.771,50 | 83 % |
| 32 Std. | € 2.659,74 | € 1.978,93 | € 27.931,12 | 86 % |
| 35 Std. | € 2.909,09 | € 2.121,94 | € 30.036,00 | 93 % |
| 38,5 Std. | € 3.200,00 | € 2.288,78 | € 32.491,62 | 100 % |
Einordnung
Warum Teilzeit netto relativ mehr bringt
Mit 30 statt 38,5 Stunden arbeiten Sie 78 % der Zeit, bekommen aber 83 % des Nettos. Bei 20 Stunden ist der Effekt noch größer: 52 % der Zeit, 61 % des Nettos. Der Grund ist der progressive Tarif — die oberen Einkommensteile, die bei Vollzeit mit 30 oder 40 % besteuert werden, fallen bei Teilzeit weg — und die gestaffelte Arbeitslosenversicherung für kleine Gehälter.
Achtung bei der Pension: Weniger Bruttogehalt heißt weniger Beiträge aufs Pensionskonto. Wie viel Steuer Sie bei Vollzeit zahlen, zeigt die Lohnsteuertabelle Österreich; das volle Netto mit Kindern und Pendlerpauschale der Brutto-Netto-Rechner Österreich.
FAQ
Häufige Fragen zur Teilzeit
Wie viel netto bleibt bei 20 Stunden in Österreich?
Bei einem Vollzeitgehalt von € 3.200,00 (38,5 Stunden) sind 20 Stunden € 1.662,34 brutto. Davon bleiben 2026 € 1.397,98 netto im Monat — 61 % des Vollzeit-Nettos für 52 % der Arbeitszeit.
Warum verdient man in Teilzeit netto verhältnismäßig mehr?
Weil zwei Abzüge bei kleinem Gehalt überproportional sinken: Die Lohnsteuer ist progressiv — die ersten rund 13.500 € im Jahr bleiben steuerfrei —, und die Arbeitslosenversicherung entfällt bis 2.225 € brutto ganz und ist bis 2.630 € ermäßigt. Wer die Stunden halbiert, verliert deshalb deutlich weniger als die Hälfte des Nettos.
Bekommt man in Teilzeit auch 13. und 14. Gehalt?
Ja. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Verhältnis ihrer Arbeitszeit, wenn der Kollektivvertrag Sonderzahlungen vorsieht — was praktisch alle tun. Steuerlich gelten dieselben Regeln: 620 € steuerfrei, darüber 6 %; liegt das Jahressechstel unter 2.615 €, sind beide Sonderzahlungen steuerfrei.
Gibt es einen Zuschlag für Mehrstunden in Teilzeit?
Ja. Arbeiten Teilzeitkräfte über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus, steht für diese Mehrarbeitsstunden ein Zuschlag von 25 % zu — außer sie werden innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraums durch Zeitausgleich ausgeglichen. Manche Kollektivverträge regeln das abweichend.
Ab wann ist man in Teilzeit geringfügig beschäftigt?
Bis € 551,10 brutto im Monat (2026 und 2027). Dann zahlen Sie keine Sozialversicherung, sind aber auch nur unfallversichert; Kranken- und Pensionsversicherung gibt es über die freiwillige Selbstversicherung.
Quellen: Rechenlogik wie im Brutto-Netto-Rechner Österreich (ÖGK Sozialversicherungswerte 2026, § 33 und § 67 EStG 1988); Mehrarbeitszuschlag nach § 19d Abs. 3a AZG. Angaben ohne Gewähr.
