Altersvorsorgedepot-Rechner 2027
Wie viel Förderung bekommen Sie im neuen Altersvorsorgedepot — Zulagen und Steuervorteil — und was kommt bis zur Rente zusammen?
Ihre Angaben
Förderung pro Jahr
Das sind 38 % auf Ihren geförderten Beitrag. Ihr Steuervorteil (681,13 €) ist höher als die Zulage — die Differenz erstattet das Finanzamt.
Mit 67 nach 32 Jahren
Modellrechnung mit konstanter Rendite — keine Prognose und keine Anlageberatung. Die Steuererstattung fließt nicht ins Depot. Auszahlungen werden im Alter voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).
Altersvorsorgedepot: Zulage nach Beitrag
Grundzulage nach § 84 EStG, Kinderzulage nach § 85 EStG — je Jahr. Der Berufseinsteigerbonus von 200 € kommt für unter 25-Jährige einmal dazu.
| Eigenbeitrag / Jahr | Grundzulage | Förderquote | mit 1 Kind | mit 2 Kindern |
|---|---|---|---|---|
| 120,00 € (10,00 € / Monat) | 60,00 € | 50 % | 180,00 € | 300,00 € |
| 360,00 € (30,00 € / Monat) | 180,00 € | 50 % | 480,00 € | 780,00 € |
| 600,00 € (50,00 € / Monat) | 240,00 € | 40 % | 540,00 € | 840,00 € |
| 1.000,00 € (83,33 € / Monat) | 340,00 € | 34 % | 640,00 € | 940,00 € |
| 1.200,00 € (100,00 € / Monat) | 390,00 € | 33 % | 690,00 € | 990,00 € |
| 1.800,00 € (150,00 € / Monat) | 540,00 € | 30 % | 840,00 € | 1.140,00 € |
| 2.400,00 € (200,00 € / Monat) | 540,00 € | 30 % | 840,00 € | 1.140,00 € |
Förderquote bezogen auf den geförderten Beitrag (höchstens 1.800 €). Quelle: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156, Artikel 2.
Zulage oder Steuerabzug? Die Günstigerprüfung nach Gehalt
1.800 € Beitrag, Single, keine Kinder, ohne Kirchensteuer. Abziehbar sind Beitrag plus Zulage, also 2.340 €; gerechnet mit dem Einkommensteuertarif 2027 laut Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/8235).
| Bruttojahresgehalt | Zulage | Steuerersparnis | Zusätzlich vom Finanzamt | Förderung gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 30.000,00 € | 540,00 € | 586,63 € | +46,63 € | 586,63 € |
| 45.000,00 € | 540,00 € | 681,13 € | +141,13 € | 681,13 € |
| 60.000,00 € | 540,00 € | 775,65 € | +235,65 € | 775,65 € |
| 80.000,00 € | 540,00 € | 904,61 € | +364,61 € | 904,61 € |
| 100.000,00 € | 540,00 € | 1.179,36 € | +639,36 € | 1.179,36 € |
Vereinfachte Rechnung: zu versteuerndes Einkommen aus dem Bruttogehalt nach Sozialabgaben und Pauschbeträgen, Steuer inklusive Solidaritätszuschlag. Andere Einkünfte oder Abzüge verschieben die Werte.
Altersvorsorgedepot und Riester im Vergleich
- Grundzulage: Riester zahlt starr 175 € — volle Zulage aber nur bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 % des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen). Neu: 50 % bzw. 25 % auf jeden Euro, höchstens 540 €, schon ab 120 € im Jahr.
- Kinderzulage: Neu 1 € je eingezahltem Euro bis 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
- Anlage: Das Altersvorsorgedepot investiert direkt in Fonds und ETFs, ohne Beitragsgarantie. Das Standarddepot ist auf 1 % Effektivkosten gedeckelt.
- Steuerabzug: bis 1.800 € plus Zulage als Sonderausgabe (§ 10a EStG) — mit Günstigerprüfung wie bisher.
- Kreis der Berechtigten: erstmals auch Selbständige, die eine Steuererklärung abgeben.
Den alten Vertrag rechnet weiterhin der Riester-Rechner; was von der gesetzlichen Rente netto bleibt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner, und ab wann Sie in Rente gehen können, der Renteneintrittsalter-Rechner.
Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 156 (verkündet 29.05.2026; die EStG-Änderungen gelten ab 01.01.2027) · BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.
