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Grenzen 2027: Kabinettsbeschluss 7.10.2026

Sozialabgaben 2027: Rechner mit neuen Beitragsbemessungsgrenzen

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen (vom Kabinett am 7. Oktober beschlossen), ein höherer Pflegezuschlag für Kinderlose und ein Zusatzbeitrag von rechnerisch 2,9 %: Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und sehen Sie Ihre Beiträge 2026 und 2027 nebeneinander — für jeden Versicherungszweig, für Sie und Ihren Arbeitgeber.

Geprüft von:
Redaktion BruttoNettoCalculator(Fachredaktion für Lohn- & Steuerthemen)•Zuletzt aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ihre Angaben

€
Annahmen für 2027
Mehrbelastung 2027 · Sie
+16,50 €
im Monat · +198,00 € im Jahr
Mehrkosten Arbeitgeber
+0,00 €
im Monat · 0,00 € im Jahr

Ihre Beiträge im Vergleich (Arbeitnehmeranteil, pro Monat)

Zweig20262027Differenz
Kranken481,25 €481,25 €0,00 €
Pflege132,00 €148,50 €+16,50 €
Rente511,50 €511,50 €0,00 €
Arbeitslosen71,50 €71,50 €0,00 €
Summe1.196,25 €1.212,75 €+16,50 €
davon durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen
0,00 € / Monat
davon durch höhere Beitragssätze
16,50 € / Monat

Sie liegen unter beiden Beitragsbemessungsgrenzen. Die höheren Grenzen ändern für Sie nichts — Mehrkosten entstehen nur, wenn die Beitragssätze steigen.

Verwendete Werte

2026
2027
BBG Kranken-/Pflegeversicherung (Monat)
5.812,50 €
6.375,00 €
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung (Monat)
8.450,00 €
8.850,00 €
Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag
17,5 %
17,5 %
Rentenversicherung
18,6 %
18,6 %
Pflegeversicherung (Ihr Anteil)
2,40 %
2,70 %
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
2,6 %

Grenzen 2027: Rechengrößen-Verordnung 2027, von der Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Sätze gesamt (AN + AG), Pflegeversicherung als Ihr Arbeitnehmeranteil. Gesetzlich Versicherte ohne knappschaftliche Rentenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze 2027: alle Werte

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 und 2027 je Monat und Jahr
Versicherungszweig2026 / Monat2027 / Monat2026 / Jahr2027 / Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV)5.812,50 €6.375,00 €69.750,00 €76.500,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/AV)8.450,00 €8.850,00 €101.400,00 €106.200,00 €

Stand: Rechengrößen-Verordnung 2027, von der Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Wer zahlt 2027 mehr?

Die neuen Grenzen treffen nur Gehälter über der Grenze von 2026 (5.812,50 € im Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung); den höheren Pflegezuschlag zahlen alle Kinderlosen ab 23. Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung pro Monat, Steuerklasse I, kinderlos ab 23, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %; 2027 wie im Lohnsteuer- Programmablaufplan 2027 (Entwurf): Grenzen 2027 und 0,9 statt 0,6 Punkte Pflegezuschlag für Kinderlose.

Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 2026 und 2027 nach Monatsbrutto
MonatsbruttoSozialabgaben 2026Sozialabgaben 2027Mehrkosten / Monat
5.000,00 €1.087,50 €1.102,50 €+15,00 €
5.500,00 €1.196,25 €1.212,75 €+16,50 €
6.000,00 €1.284,09 €1.323,00 €+38,91 €
6.500,00 €1.337,09 €1.418,94 €+81,84 €
7.000,00 €1.390,09 €1.471,94 €+81,84 €
8.000,00 €1.496,09 €1.577,94 €+81,84 €
9.000,00 €1.543,79 €1.668,04 €+124,24 €

Höhere Beitragssätze 2027 (der Pflegezuschlag für Kinderlose, ein höherer Zusatzbeitrag Ihrer Kasse) kommen noch hinzu — Sie stellen sie im Rechner oben selbst ein. Zusatzbeitrag 2027 berechnen.

Was sich 2027 bei den Sozialabgaben ändert

Wert20262027Stand
BBG Kranken- und Pflegeversicherung69.750 €76.500 €Kabinettsbeschluss 7.10.2026
BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung101.400 €106.200 €Kabinettsbeschluss 7.10.2026
Versicherungspflichtgrenze77.400 €84.150 €Kabinettsbeschluss 7.10.2026
Rentenversicherung18,6 %18,6 %erwartet (Rentenversicherungsbericht 2025)
Ø Zusatzbeitrag Krankenversicherung2,9 %2,9 %Schätzerkreis 14. Oktober 2026; BMG-Festsetzung bis 1.11.
Pflegeversicherung: Zuschlag für Kinderlose0,6 Pp.0,9 Pp.Kabinett 30.9.2026, Bundestag steht aus
Pflege-Grundbeitrag / Arbeitslosenversicherung3,6 % / 2,6 %3,6 % / 2,6 %keine Änderung geplant

Details zu allen Grenzwerten auf der Seite Beitragsbemessungsgrenze 2027.

Mehrbelastung nach Gehalt

Arbeitnehmeranteil pro Monat, kinderlos ab 23, mit Rentenbeitrag 18,6 %, Zusatzbeitrag 2,9 % (Schätzerkreis) und dem Pflegezuschlag von 0,9 Punkten aus dem Regierungsentwurf. Bis zur alten Grenze steigen die Abgaben nur über den Pflegezuschlag; darüber kommt der Effekt der höheren Grenzen hinzu — bis 8.850,00 € Brutto, ab dann ist der Höchstbeitrag erreicht.

Brutto / MonatAbgaben 2026Abgaben 2027Mehr pro Monat
3.000,00 €652,50 €661,50 €+9,00 €
4.500,00 €978,75 €992,25 €+13,50 €
5.812,50 €1.264,22 €1.281,66 €+17,44 €
6.500,00 €1.337,09 €1.418,94 €+81,84 €
8.000,00 €1.496,09 €1.577,94 €+81,84 €
8.850,00 €1.543,79 €1.668,04 €+124,24 €
10.000,00 €1.543,79 €1.668,04 €+124,24 €

So rechnet der Rechner

Jeder Beitrag ergibt sich aus Bruttogehalt × Beitragssatz — aber nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte, den Zusatzbeitrag der Krankenkasse eingeschlossen.

In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren 2026 0,6 Prozentpunkte zusätzlich, 2027 nach dem Regierungsentwurf 0,9 Prozentpunkte; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 bekommen ab dem zweiten bis zum fünften Kind je 0,25 Prozentpunkte Abschlag. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer einen halben Prozentpunkt mehr, weil dort der Buß- und Bettag Feiertag geblieben ist.

Die Mehrbelastung teilt der Rechner in zwei Teile: den Effekt der höheren Grenzen (neue Grenzen mit alten Sätzen) und den Effekt der höheren Sätze. So sehen Sie, ob Sie die Reform der Grenzen überhaupt betrifft. Für Gehälter bis 2.000,00 € im Monat gilt der Übergangsbereich — dafür gibt es den Midijob-Rechner.

Passende Rechner

Häufige Fragen

Steigen die Sozialabgaben 2027?

Für Gutverdiener und Kinderlose ja. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auf 76.500 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 106.200 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Jahr — von der Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Kinderlose ab 23 sollen nach der Pflegereform der Bundesregierung 0,9 statt 0,6 Prozentpunkte Zuschlag zahlen. Die Beitragssätze selbst bleiben voraussichtlich gleich: Rente 18,6 %, und der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 einen rechnerisch unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ermittelt.

Wie viel mehr Sozialabgaben zahle ich 2027?

Das hängt vom Gehalt ab. Mit den Grenzen 2027, Rentenbeitrag 18,6 %, Zusatzbeitrag 2,9 % und dem höheren Pflegezuschlag zahlt ein kinderloser Arbeitnehmer mit 3.000,00 € brutto rund 9,00 € mehr im Monat, mit 4.500,00 € brutto rund 13,50 € mehr im Monat, bei 10.000,00 € sind es etwa 124,24 €. Der Rechner oben zeigt den Wert für Ihr Gehalt und Ihre Annahmen.

Betrifft mich die höhere Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Nur, wenn Ihr Bruttogehalt über der Grenze von 2026 liegt — also über 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung bzw. über 8.450,00 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer darunter verdient, spürt nur höhere Beitragssätze — 2027 voraussichtlich nur den höheren Pflegezuschlag für Kinderlose und einen höheren Zusatzbeitrag, falls die eigene Kasse ihn anhebt.

Steigt der Rentenbeitrag 2027?

Voraussichtlich nicht. Nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung bleibt der Beitragssatz bis einschließlich 2027 bei 18,6 % und steigt erst 2028 (Vorausberechnung: 19,8 %). Die Deutsche Rentenversicherung warnt allerdings: Kürzt der Bund seinen Zuschuss um 4 Mrd. €, wären schon 2027 rund 0,2 Punkte mehr nötig. Dieses Szenario (18,8 %) können Sie im Rechner zuschalten.

Wie hoch wird der Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2027?

Der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von unverändert 2,9 % ermittelt; das Bundesgesundheitsministerium setzt den amtlichen Wert bis zum 1. November 2026 fest. Was Ihre eigene Kasse 2027 verlangt, beschließt sie im Dezember — viele Kassen liegen schon 2026 über dem Durchschnitt. Im Rechner wählen Sie den Satz selbst.

Zahlt der Arbeitgeber 2027 auch mehr?

Ja, für Beschäftigte über den bisherigen Beitragsbemessungsgrenzen. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte getragen, deshalb steigt der Arbeitgeberanteil im gleichen Maß. Nur Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge in der Pflegeversicherung betreffen allein den Arbeitnehmer.

Zahlen Kinderlose 2027 mehr für die Pflegeversicherung?

Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, ja: Der Zuschlag für Kinderlose ab 23 steigt zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, ihr Arbeitnehmeranteil damit von 2,4 auf 2,7 % (Sachsen: 3,2 %). Bei 3.000,00 € brutto sind das 9,00 € mehr im Monat. Den Zuschlag zahlt der Arbeitnehmer allein. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Zahlen Gutverdiener 2027 höhere Sozialabgaben?

Ja, am stärksten sogar: Wer über den bisherigen Beitragsbemessungsgrenzen verdient, zahlt 2027 nicht nur die höheren Sätze, sondern auch auf einen größeren Teil des Gehalts Beiträge. Bei 10.000,00 € brutto im Monat sind das für Kinderlose rund 124,24 € mehr im Monat, bei 4.500,00 € nur etwa 13,50 €. Oberhalb von 8.850,00 € im Monat steigt der Betrag nicht weiter.

Warum zahlen Beamte keine Sozialabgaben?

Beamte sind in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 5 SGB VI, § 6 SGB V, § 27 SGB III), weil der Dienstherr sie anders absichert: Statt Rente gibt es eine Pension aus dem Haushalt, statt gesetzlicher Krankenversicherung eine Beihilfe von meist 50 bis 80 % der Krankheitskosten, und arbeitslos werden können Beamte auf Lebenszeit praktisch nicht. Den Rest der Krankheitskosten versichern sie privat und zahlen die Beiträge selbst, ebenso die Pflegepflichtversicherung. Die steigenden Sozialabgaben 2027 treffen sie deshalb nicht; was netto bleibt, zeigt der Beamten-Rechner.

Grafik: Sozialabgaben 2027: Rechner mit neuen Beitragsbemessungsgrenzen
Sozialabgaben 2027: Rechner mit neuen Beitragsbemessungsgrenzen
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