Mit der Hochzeit ändert sich die Lohnsteuer: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden gemeinsam veranlagt und profitieren vom Ehegattensplitting. Welche Steuerklassen Sie wählen, entscheidet darüber, wie viel davon schon jeden Monat auf dem Konto ankommt. Den Vergleich für Ihr eigenes Gehalt rechnet der Steuerklassen-Rechner.
Welche Steuerklasse bekommen wir nach der Heirat?
Seit 2018 werden beide Partner nach der Eheschließung automatisch in Steuerklasse IV eingereiht, auch wenn nur einer arbeitet. Das Standesamt meldet die Heirat, das Finanzamt ändert die Lohnsteuermerkmale; Sie müssen dafür nichts tun. Die Kombination III/V und das Faktorverfahren gibt es nur auf Antrag.
3/5, 4/4 oder Faktor: Was bringt mehr Netto?
Netto pro Monat beider Partner zusammen und der Ausgleich mit der Steuererklärung (+ Erstattung, − Nachzahlung), Steuerjahr 2026, kinderlos, ohne Kirchensteuer:
| Brutto A / B | IV / IV | III / V | IV / IV mit Faktor |
|---|---|---|---|
| 3.500 € / 3.500 € | 4.699 € ± 0 € im Jahr | 4.622 € +923 € im Jahr | 4.699 € wie IV/IV |
| 4.200 € / 2.800 € | 4.686 € +150 € im Jahr | 4.706 € −81 € im Jahr | 4.699 € Faktor 0,984 |
| 5.250 € / 1.750 € | 4.636 € +960 € im Jahr | 4.857 € −1.694 € im Jahr | 4.716 € Faktor 0,907 |
Gerechnet mit unserer Lohnsteuer-Engine; den Faktor ermittelt sie wie das Finanzamt nach § 39f EStG. Faustregel daraus:
- Gleiches Gehalt: IV/IV. III/V würde hier insgesamt zu viel Lohnsteuer einbehalten.
- Deutlicher Unterschied (etwa 60 : 40 und mehr): III/V bringt das meiste Netto im Monat, verlangt aber meist eine Nachzahlung. Legen Sie dafür etwas zurück.
- Keine Überraschungen am Jahresende: IV/IV mit Faktor. Der Monatsabzug entspricht fast genau der Jahressteuer.
Achtung: Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld
Lohnersatzleistungen werden aus dem Netto berechnet. In Steuerklasse V ist das Netto am niedrigsten, und damit auch die Leistung. Beispiel Arbeitslosengeld I für den Partner mit 1.750 € brutto (ohne Kind): in Klasse V 710 €, in IV 813 €, in III 840 € im Monat. Ist eine Elternzeit geplant, sollte der Partner, der Elterngeld bekommt, frühzeitig in eine günstigere Klasse wechseln. Beim Elterngeld zählt grundsätzlich die Steuerklasse im letzten Monat des Bemessungszeitraums, es sei denn, eine andere galt in den meisten Monaten (§ 2c Abs. 3 BEEG). Die Höhe rechnet der Elterngeld-Rechner.
Steuerklasse ändern: So geht's über ELSTER
- In Mein ELSTER anmelden (ein Konto pro Partner genügt).
- Unter „Formulare & Leistungen“ den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern wählen. Alternativ gibt es das Papierformular beim Finanzamt.
- Gewünschte Kombination angeben. Für das Faktorverfahren tragen Sie zusätzlich die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne beider Partner ein.
- Beide Partner müssen den Antrag unterschreiben bzw. bestätigen. Nur die Rückkehr zu IV/IV kann ein Partner allein beantragen.
Der Wechsel gilt ab dem Monat nach dem Antrag und wird dem Arbeitgeber elektronisch übermittelt. Seit 2020 dürfen Sie mehrmals im Jahr wechseln. Für das laufende Jahr muss der Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt sein; mehr dazu im Beitrag Steuerklasse wechseln: Frist im November. Paare mit III/V oder Faktor sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Welche Steuerklasse bin ich, wenn ich alleinerziehend bin?
Alleinerziehende bekommen auf Antrag die Steuerklasse II, wenn mindestens ein Kind, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, in ihrem Haushalt lebt und kein weiterer Erwachsener dort wohnt. Sie bringt den Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr (2026) plus 240 € für jedes weitere Kind. Mit der Heirat endet Klasse II; dann gelten die Kombinationen für Ehepaare. Details stehen im Beitrag Steuerklasse 2 für Alleinerziehende. Welche Klasse in Ihrer Situation gilt, beantwortet der Steuerklassen-Finder.
Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?
Nicht beschlossen. Die frühere Bundesregierung wollte III/V ab 2030 durch das Faktorverfahren ersetzen. Dieser Teil wurde im Dezember 2024 aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz gestrichen. Stand heute können Ehepaare weiterhin zwischen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen.
Stand: 5. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
