Ob es Weihnachtsgeld gibt, entscheidet nicht das Gesetz, sondern der eigene Vertrag. Dieser Beitrag erklärt, woraus ein Anspruch entsteht, wann das Geld kommt und was in den typischen Streitfällen gilt. Wie viel netto übrig bleibt, rechnet der Weihnachtsgeld-Rechner für Ihr Gehalt aus.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein. Kein Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Weihnachtsgeld zu zahlen. Ein Anspruch kann sich aber aus fünf Quellen ergeben:
- Arbeitsvertrag: Steht das Weihnachtsgeld dort ohne wirksamen Vorbehalt, ist es geschuldet.
- Tarifvertrag: Viele Tarifverträge regeln eine Jahressonderzahlung, im öffentlichen Dienst etwa § 20 TVöD und § 20 TV-L. Er gilt, wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind und der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder der Vertrag auf den Tarif verweist.
- Betriebsvereinbarung: Arbeitgeber und Betriebsrat können eine Sonderzahlung für alle vereinbaren.
- Betriebliche Übung: Zahlt der Arbeitgeber mehrere Jahre hintereinander vorbehaltlos in gleicher Weise, dürfen die Beschäftigten darauf vertrauen. Die Rechtsprechung nimmt das in der Regel nach drei Zahlungen an.
- Gleichbehandlung: Wer vergleichbaren Kollegen Weihnachtsgeld zahlt, darf Einzelne nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.
Freiwilligkeitsvorbehalt: Wann er trägt und wann nicht
Arbeitgeber verhindern eine betriebliche Übung meist mit dem Hinweis, die Zahlung sei freiwillig und begründe keinen Anspruch für die Zukunft. Ein solcher Vorbehalt muss klar und verständlich sein. Das Bundesarbeitsgericht hat Klauseln verworfen, die eine Leistung zugleich als freiwillig und als widerruflich bezeichnen, weil unklar bleibt, ob überhaupt ein Anspruch entsteht (BAG, 14.09.2011, 10 AZR 526/10). Ist der Vorbehalt unwirksam, kann trotzdem ein Anspruch entstanden sein.
Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Auch dafür gibt es keinen gesetzlichen Termin. Der Zeitpunkt steht im Vertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Üblich ist die Auszahlung mit dem November- oder Dezembergehalt. Im TVöD kommt die Jahressonderzahlung mit dem Novemberentgelt.
Wie viel Weihnachtsgeld bleibt netto?
Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug: Die Lohnsteuer darauf ist die Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld, dazu kommen Sozialabgaben. Von 1.500 € Weihnachtsgeld bleiben bei 3.000 € Monatsbrutto in Steuerklasse I rund 853,23 €. Die Tabelle zeigt ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld:
| Monatsbrutto | Weihnachtsgeld (½ Gehalt) | Netto Klasse I | Netto Klasse III |
|---|---|---|---|
| 2.500,00 € | 1.250,00 € | 727,11 € | 978,13 € |
| 3.000,00 € | 1.500,00 € | 853,23 € | 979,72 € |
| 3.500,00 € | 1.750,00 € | 972,58 € | 1.082,52 € |
| 4.000,00 € | 2.000,00 € | 1.085,42 € | 1.186,11 € |
| 5.000,00 € | 2.500,00 € | 1.291,95 € | 1.449,94 € |
Gerechnet mit den Werten 2026, Auszahlung im November, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %. Für Ihre eigenen Angaben nutzen Sie den Weihnachtsgeld-Rechner; das laufende Netto zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Weihnachtsgeld bei Kündigung
Ob Sie nach einer Kündigung noch Weihnachtsgeld bekommen, hängt vom Zweck der Zahlung ab. Die Gerichte unterscheiden drei Fälle:
- Vergütung für geleistete Arbeit: Ist das Weihnachtsgeld Teil des Lohns, etwa ein 13. Monatsgehalt, steht es Ihnen bei Ausscheiden im Lauf des Jahres anteilig zu.
- Reine Belohnung der Betriebstreue: Hier darf der Arbeitgeber verlangen, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag im Bezugsjahr noch besteht oder ungekündigt ist (BAG, 18.01.2012, 10 AZR 612/10).
- Mischcharakter: Belohnt die Zahlung sowohl die Arbeit als auch die Treue, ist eine Stichtagsklausel im Formularvertrag regelmäßig unwirksam, wenn sie auf das Jahresende oder später abstellt (BAG, 13.11.2013, 10 AZR 848/12). Dann besteht der Anspruch anteilig.
Entscheidend ist also der genaue Wortlaut. Lassen Sie eine Klausel im Zweifel von der Gewerkschaft, dem Betriebsrat oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfen.
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Nur, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Die Rechtsprechung begrenzt, wie lange eine solche Klausel binden darf:
| Höhe des Weihnachtsgelds | Rückzahlung bei Ausscheiden |
|---|---|
| bis 100 € | nicht zulässig |
| über 100 €, unter einem Monatsgehalt | nur bei Ausscheiden vor dem 31. März des Folgejahres |
| ab einem Monatsgehalt | Bindung bis höchstens 30. Juni des Folgejahres |
Klauseln, die länger binden, sind insgesamt unwirksam: Der Arbeitgeber kann dann gar nichts zurückfordern. Bei Zahlungen, die reine Vergütung für geleistete Arbeit sind, ist eine Rückzahlung grundsätzlich ausgeschlossen.
Weihnachtsgeld in Elternzeit und Mutterschutz
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Ist das Weihnachtsgeld Vergütung für geleistete Arbeit, darf der Arbeitgeber es für die Monate der Elternzeit anteilig kürzen, wenn das vereinbart ist. Belohnt es dagegen nur die Betriebstreue, besteht der Anspruch ohne eine ausdrückliche Kürzungsregel auch in der Elternzeit. Zeiten des Mutterschutzes dürfen nicht anspruchsmindernd angerechnet werden; das wäre eine Benachteiligung wegen des Geschlechts.
Beschäftigungsverbot: Auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft bekommen Sie Weihnachtsgeld. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit Mutterschutzlohn in Höhe des bisherigen Durchschnittsverdienstes (§ 18 MuSchG), das Arbeitsverhältnis läuft normal weiter; eine Kürzung wegen der fehlenden Arbeit wäre ebenfalls eine unzulässige Benachteiligung.
Weihnachtsgeld bei Krankheit und Krankengeld
Eine Kürzung wegen Krankheit erlaubt das Gesetz ausdrücklich, aber nur, wenn sie vereinbart ist, und begrenzt: Je Krankheitstag darf höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdienstes abgezogen werden (§ 4a EntgFG). Ohne eine solche Vereinbarung bleibt der Anspruch auch bei längerer Krankheit bestehen. Umgekehrt erhöht beitragspflichtiges Weihnachtsgeld aus den letzten zwölf Monaten sogar das Krankengeld: Die Kasse rechnet ein 360stel davon dem täglichen Regelentgelt hinzu (§ 47 Abs. 2 SGB V). Wie hoch Ihr Krankengeld ist, zeigt der Krankengeld-Rechner.
Teilzeit, Minijob und Probezeit
- Teilzeit: Teilzeitkräfte bekommen Weihnachtsgeld mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
- Minijob: Auch Minijobber haben Anspruch, wenn vergleichbare Vollzeitkräfte Weihnachtsgeld bekommen. Ist es zugesichert, zählt es zur Jahresgrenze von 7.236 € (2026). Mehr dazu im Beitrag Minijob 2027.
- Probezeit und Eintritt im Lauf des Jahres: Viele Regelungen sehen eine anteilige Zahlung vor. Im TVöD etwa mindert sich die Jahressonderzahlung für jeden Monat ohne Entgeltanspruch um ein Zwölftel.
Bis wann kann ich fehlendes Weihnachtsgeld einfordern?
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende (§ 195 BGB). Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch. Machen Sie fehlendes Weihnachtsgeld deshalb früh und schriftlich geltend.
Stand: 5. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.
