Der Minijob bleibt 2027 erhalten, wird aber für Arbeitgeber teurer. Drei Dinge ändern sich zum 1. Januar: die Verdienstgrenze, die Pauschalbeiträge und voraussichtlich die Pauschsteuer. Ob und wann der Sonderstatus ganz wegfällt, ist dagegen offen. Für die Werte des laufenden Jahres siehe Minijob-Grenze 2026.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Die Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit 14,60 € ergibt das 632,67 €, aufgerundet 633 €. Der Wert steht fest, weil der Mindestlohn 2027 bereits per Verordnung beschlossen ist.
| Wert | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603,00 € | 633,00 € |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236,00 € | 7.596,00 € |
| Stunden im Monat bei Mindestlohn | 43,4 | 43,4 |
| Gelegentliches Überschreiten bis | 1.206,00 € | 1.266,00 € |
| Midijob (Übergangsbereich) | 603,01 € – 2.000 € | 633,01 € – 2.000 € |
Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?
Bei Mindestlohn sind es 633 € ÷ 14,60 € = rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche. Das ist dieselbe Stundenzahl wie 2026, denn genau dafür wurde die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger arbeiten:
| Stundenlohn | Max. Stunden pro Monat | Max. Stunden pro Woche |
|---|---|---|
| 14,60 € | 43,4 Std. | 10 Std. |
| 15,00 € | 42,2 Std. | 9,7 Std. |
| 16,00 € | 39,6 Std. | 9,1 Std. |
| 18,00 € | 35,2 Std. | 8,1 Std. |
| 20,00 € | 31,7 Std. | 7,3 Std. |
| 25,00 € | 25,3 Std. | 5,8 Std. |
Wochenwerte mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat. Ihren eigenen Verdienst prüfen Sie mit dem Minijob-Rechner, den Stundenlohn mit dem Stundenlohn-Rechner.
Was ändert sich für Arbeitgeber?
Minijobs werden 2027 für Arbeitgeber spürbar teurer. Der Stand der einzelnen Vorhaben laut Minijob-Zentrale (1. Oktober 2026):
- Krankenversicherung, beschlossen: Der Pauschalbeitrag steigt von 13 % auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Bleibt der Durchschnitt bei 2,9 %, sind das 17,5 %. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026.
- Pauschsteuer, geplant: Die einheitliche Pauschsteuer soll von 2 % auf 5 % steigen (§ 40a Abs. 2 EStG). Das steht im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 2. September 2026; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
- Pflegeversicherung, geplant ab 2028: Ein Gesetzentwurf vom 30. September 2026 sieht ab 2028 eine Pauschale von 3,6 % für gewerbliche Minijobs vor.
| Pauschale (gewerblicher Minijob) | 2026 bei 603 € | 2027 bei 633 € |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13 % = 78,39 € | 17,5 % = 110,77 € |
| Rentenversicherung | 15 % = 90,45 € | 15 % = 94,95 € |
| Pauschsteuer | 2 % = 12,06 € | 5 % = 31,65 € |
| Summe | 180,90 € | 237,37 € |
Ohne Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung. Die Werte für 2027 sind vorläufig: Der Satz der Krankenversicherung hängt am Ø-Zusatzbeitrag 2027, die Pauschsteuer am Gesetzgebungsverfahren. Pro Minijob an der Grenze steigen die Pauschalen damit um rund 56,47 € im Monat.
Was ändert sich für Minijobber?
Am Netto fast nichts. Die Pauschalen trägt der Arbeitgeber. Minijobber zahlen weiterhin nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, wenn sie sich nicht davon befreien lassen. Bei 633 € sind das 22,79 €, es bleiben 610,21 € netto. Wer sich befreien lässt, behält die vollen 633 €, verliert aber Ansprüche etwa auf Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen.
Wichtig für alle, die 2026 knapp über der Grenze lagen: Mit 610 € oder 620 € im Monat waren Sie 2026 im Midijob. Ab 2027 ist dasselbe Entgelt ein Minijob, sofern Ihr Arbeitgeber Sie nicht anders anmeldet.
Minijob oder Midijob: Was bleibt netto?
Oberhalb von 633 € beginnt 2027 der Übergangsbereich. Dort zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben, die bis 2.000 € auf den vollen Satz ansteigen. Netto 2027 in Steuerklasse I, kinderlos (vorläufige Werte):
| Brutto | Art | Netto 2027 | Mehr als Minijob (610,21 €) |
|---|---|---|---|
| 633,00 € | Minijob | 610,21 € | – |
| 700,00 € | Midijob | 678,39 € | 68,17 € |
| 800,00 € | Midijob | 746,13 € | 135,91 € |
| 1.000,00 € | Midijob | 881,60 € | 271,39 € |
| 1.200,00 € | Midijob | 1.017,08 € | 406,87 € |
Berechnet mit unserer Lohnsteuer-Engine (Steuertarif nach dem Regierungsentwurf 2027, Sozialabgaben nach § 20 SGB IV mit den Grenzen 2027). Im Midijob erwerben Sie volle Rentenansprüche und sind kranken- und pflegeversichert. Genauer rechnet der Midijob-Rechner.
Minijob für Rentner
Rentnerinnen und Rentner dürfen 2027 genauso 633 € im Monat im Minijob verdienen. Eine Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten gibt es seit 2023 nicht mehr, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, zahlt keinen eigenen Rentenbeitrag; der Arbeitgeber zahlt seine Pauschale trotzdem. Wer neben der Rente mehr verdienen möchte, kann seit 2026 die Aktivrente nutzen: bis 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei, allerdings nur in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, nicht im Minijob. Mehr dazu im Beitrag Aktivrente.
Werden Minijobs abgeschafft?
Nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beenden und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen; Ausnahmen soll es nur für Schülerinnen und Schüler geben. Das ist eine Empfehlung, kein Gesetzentwurf. Für 2027 gibt es keinen Entwurf, der Minijobs abschafft. Die beschlossenen und geplanten Änderungen betreffen die Abgaben, nicht den Minijob selbst.
Grenze überschritten: Was dann?
Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt im Jahr: 2027 höchstens 7.596 €. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt, solange der Verdienst im jeweiligen Monat höchstens doppelt so hoch ist wie die Grenze, 2027 also 1.266 € (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Zugesichertes Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt mit, wie der Weihnachtsgeld-Rechner erklärt. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob abgabenfrei.
Stand: 5. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
