Der Mindestlohn steigt 2027 zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 zwei Stufen empfohlen, die Bundesregierung hat beide per Verordnung verbindlich gemacht: 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027. Der Wert für 2027 ist damit beschlossen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € brutto pro Stunde. Das sind 70 Cent oder 5,0 % mehr als 2026. Er gilt für fast alle Beschäftigten ab 18 Jahren, auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und Rentner.
Mindestlohn 2027 netto: Die Tabelle
So viel bleibt bei Mindestlohn je nach Wochenstunden im Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer:
| Wochenstunden | Brutto 2026 | Netto 2026 | Brutto 2027 | Netto 2027* |
|---|---|---|---|---|
| 10 Std. | 601,87 € | 580,20 € (Minijob) | 632,18 € | 609,42 € (Minijob) |
| 20 Std. | 1.203,74 € | 1.016,68 € (Midijob) | 1.264,36 € | 1.060,68 € (Midijob) |
| 30 Std. | 1.805,61 € | 1.379,96 € (Midijob) | 1.896,54 € | 1.432,49 € (Midijob) |
| 40 Std. | 2.407,48 € | 1.725,07 € (regulär) | 2.528,72 € | 1.797,93 € (regulär) |
* Vorläufig: Lohnsteuer 2027 nach dem Regierungsentwurf zur Steuerreform 2027, Sozialabgaben mit den Werten 2026. Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33. Minijob mit 3,6 % Rentenversicherungs-Eigenanteil. Gerechnet mit derselben Engine wie der Brutto-Netto-Rechner.
Auffällig: Bei 10 Wochenstunden bleibt der Verdienst auch 2027 ein Minijob, weil die Minijob-Grenze mitwächst. Mit 20 und 30 Stunden liegen Sie im Midijob mit reduzierten Sozialabgaben. In Vollzeit zahlen Sie volle Abgaben, aber dank Grundfreibetrag nur wenig Lohnsteuer.
Wie viel mehr ist das als 2026?
In Vollzeit steigt der Bruttolohn um 121,24 € im Monat. Netto kommen davon voraussichtlich 72,85 € an. Ein kleiner Teil des Netto-Plus stammt aus der Steuerreform 2027 (höherer Grundfreibetrag, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag), der Großteil aus dem höheren Stundenlohn. Wie sich die Reform für jedes Gehalt auswirkt, zeigt der Steuerreform-Rechner 2027.
Mindestlohn 2027 und Minijob-Grenze
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet. 2027 sind das 633 € im Monat statt 603 €. Wer Mindestlohn verdient, kann so weiterhin rund 43 Stunden im Monat im Minijob arbeiten. Alle Änderungen für Minijobs, auch die höheren Arbeitgeberabgaben, stehen im Beitrag Minijob 2027.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Das Mindestlohngesetz nimmt einige Gruppen aus (§ 22 MiLoG):
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende; für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz
- Pflichtpraktika und freiwillige Orientierungspraktika bis drei Monate
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
- Ehrenamtlich Tätige
In einigen Branchen liegen tarifliche Branchenmindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn, etwa in der Pflege.
Wie geht es nach 2027 weiter?
Über die nächste Anpassung ab 2028 entscheidet wieder die Mindestlohnkommission. Ihr nächster Beschluss wird bis Mitte 2027 erwartet. Bis dahin gibt es keinen beschlossenen Wert für 2028; Prognosen dazu sind Spekulation.
Ihren Lohn selbst berechnen
Den Monatslohn aus einem Stundenlohn und umgekehrt rechnet der Stundenlohn-Rechner mit Mindestlohn-Check. Für Teilzeitjobs zwischen 633 € und 2.000 € zeigt der Midijob-Rechner die reduzierten Abgaben, und der Mindestlohn-Rechner rechnet Ihren Mindestlohn für 2026 und 2027 mit allen Steuerklassen.
Stand: 5. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
